900 Euro Steuer Nachzahlung mit StKl. 1?

3 Antworten

Wieso zurück zahlen?

Die hast du doch noch gar nicht gezahlt.......

Und dein Bruttogehalt passt nicht zu den restlichen Angaben.

Am besten meldet man aich über www.elster.de an und beantragt die Beleganforderung. Dann werden die Angaben der Lohnsteuerbescheinigungen und der gesetzlichen Versicherungen automatisch in die Steuererklärung übernommen.

Damit vermeidet man Eingabefehler auf dieser Schiene.


SarahP 
Beitragsersteller
 05.01.2021, 10:52

Mein Bruttogehalt liegt bei 36.360, da ist noch eine Null leider reingerutscht - der Rest stimmt so wie es ist. Was meinst du mit ich hab die noch nicht gezahlt? Über smartsteuer wird die Rückstattung bzw. in dem Fall die Nachzahlung vorm Absenden direkt angezeigt. Ich verstehe nicht wieso ich plötzlich eine Nachzahlung erhalten soll, wenn ich sonst immer gut was wieder gekriegt habe von der Steuererklärung.

GrafRotz  05.01.2021, 11:00
@SarahP

Wird vielleicht dein Corona Bonus fälschlicherweise nicht erkannt?

SarahP 
Beitragsersteller
 05.01.2021, 11:03
@GrafRotz

den hab ich im ersten schritt nicht mal angegeben - mit corona bonus erhöht sich das gesamtgehalt auf 37860, steuerpflichtig sind nur die 36360 ich versteh es nicht, es kommt mir vor als hätte mein AG einfach zu wenig steuern für mich abgeführt das ganze jahr über

SarahP 
Beitragsersteller
 05.01.2021, 11:37
@GrafRotz

hmm aber wie kann es dann plötzlich zu so einer riesigen Nachzahlung kommen? Bevor ich alles weitere wie Arbeitsweg etc eingetragen habe, stand da sogar was von 1400 Euro Nachzahlung. Ich verstehe es echt nicht.

GrafRotz  05.01.2021, 11:48
@SarahP

Geh bitte nochmal alles Schritt für Schritt durch.

Petz1900  05.01.2021, 12:39
@GrafRotz

Von der Höhe des Betrags könnte es sein, dass die Anlage Vorsorgeaufwand nicht oder nicht korrekt ausgefüllt wurde.

Eingabefehler? Ansonsten mal Elster nutzen um zu sehen was da raus kommt

Hallo!

Die Corona-Sonderzahlung ist zwar steuerfrei, sie dürfte aber dem sog. Progressionsvorbehalt (§ 32b Einkommensteuergesetz) unterliegen.

Das heißt versteuert werden deine steuerpflichtigen Einkünfte jedoch mit dem Steuersatz der sich ergeben würde, wenn die Sonderzahlung steuerpflichtig wäre.

Dadurch, dass mit steigendem Einkommen auch der Steuersatz steigt, wirkt sich die Sonderzahlung somit steuererhöhend aus.

Nichtsdestotrotz dürfte sich aufgrund deiner Angaben keine so hohe Nachzahlung ergeben.

Schöne Grüße

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

wurzlsepp6682  05.01.2021, 18:51

In der Corona-Krise werden Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/04/2020-04-03-GPM-Bonuszahlungen.html

der Coronabonus wirkt sich mit NULLKOMMANULL bei der Steuer aus!

Frommwood  06.01.2021, 09:43
@wurzlsepp6682

Arbeitslosengeld ist auch steuer- und sozialversicherungsfrei, wirkt sich aber über den Progressionsvorbehalt aus. Die Argumentation passt somit nicht.

Habe aber nochmal recherchiert. Der Coronabonus wird in § 3 Nr. 11a EStG steuerfrei gestellt. In § 32b EStG habe ich keinen Hinweis auf den Progressionsvorbehalt gefunden.

Heißt der Bonus steht wohl nicht unter Progressionsvorbehalt. Meine erste Aussage dazu war also falsch.

wurzlsepp6682  06.01.2021, 10:25
@Frommwood

wenn DU das sagst, muss es ja stimmen, dass meine Argumentation nicht passt.

erst falsche Aussagen treffen, und dann die Fresse aufreisen. mag ich ganz gerne!

Frommwood  08.01.2021, 10:49
@wurzlsepp6682

Da hab ich wohl jemandem auf die Füße getreten...war nicht meine Absicht. Sorry!

Wollte das ganze nur so richtigstellen, wie es im Gesetz steht. Denn auch wenn etwas nach § 3 EStG steuerfrei ist, kann es über § 32b EStG Auswirkung auf die Einkommensteuer haben.