450 €Job Finanzbetrug?
Hallo, ich habe einen 450 €Job und verdiene im Schnitt 180 € im Monat. Mein AG. verlangt von mir das ich ihm die vollen 450 € quittiere! mache ich mich strafbar wenn ich unterzeichne? Für mich ist es Steuerbetrug! Kann mir jemand helfen? Gruß Paul
2 Antworten
Grundsätzlich ist es erstmal eine falsche Quittung und somit Urkundenfälschung.
Zu Steuerverkürzung (Fachausdruck für Steuerhinterziehung), wird es erst, wenn der Chef es als Betriebsausgabe abzieht.
Auf der anderen Seite frage ich mich aber auch, weiß der eigentlich, was er tut? Also wenn er eine GmbH hat, kann es passen, weil Körperschaft- + Gewerbesteuer so um die 40 % sind. Bei einem Einzelunternehmen muss er auch einen ordentlichen Gewinn machen, damit er bei über 40 % Steuer landet, denn auf einen 450,- Euro Job zahlt er immerhin 32 % Abgaben. Dazu das Risiko mit der Praxis erwischt zu werden.
In meinen Augen lohnt sich das Risiko auf keinen Fall.
was ist denn daran unverständlich ! :-(
wfwbinder hat dir doch sogar den dazugehörigen Paragrafen genannt.
Urkundenfälschung (wissentlich falschen Lohn mit (d)einer Unterschrift zu quittieren) ist strafbar. Darauf steht Freiheit - oder Geldstrafe !
Google doch selbst einmal:
§ 267 StGB: (1)
Dem Fragesteller steht ja auch eine Kopie der Quittung zu; diese sollte er im Gegenzug zur Unterschriftsleistung fordern. Wenn er später einmal Probleme mit seinem Chef bekommt, kann er diese Quittungen ja der Minijobzentrale zukommen lassen.
Damit haben die dann nur auch seine Bestätigung, dass 450,- Euro gezahlt wurden.
Wenn ich der Anwalt von dem Arbeitgeber wäre und ein Mitarbeiter würde behaupten, dass nur 180,- gezahlt wurden, der aber 450,- quittiert hat, dann wäre meine Argumentation, dass der wegen Ärger bei der Entlassung seinem Chef etwas am Zeug flicken will.
Ich möchte meinem Arbeitgeber nichts ans "Zeug" flicken, mich interessiert nur ob ich mich strafbar mache indem ich die Quittung unterschreibe. Nach meinem Rechtsempfinden ist es nicht korrekt.
Habe ich doch geschrieben. Es ist die Ausstellung einer falschen Quittung,
§ 267 StGB:
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Vielleicht kannst du dich oder könnt ihr euch auf eine Notlage rausreden und kommt mit Bewährung davon aber grundsätzlich ist die Beihilfe zu einer Straftat wie der von deinem Arbeitber begangene Betrug strafbar.
Du betrügst selbst also nicht. Aber auch die Beihilfe ist strafbar und vorbestraft ist man auch als Helfer.
Verwirrend ist, dass jeder gegangene Mitarbeiter den Arbeitgeber hochgehen lassen oder erpressen könnte. Er scheint ja Zeugen zu finden (im Zweifel andere Ex-Mitarbeiter).
Tut euch einfach zusammen und macht ihm klar, dass es so nicht geht.
Meine Frage ist, ob ich und meine Kollegen uns strafbar machen.