19h SHK-Stelle und parallel selbständig machen?

2 Antworten

Hallo, bei mehr als 20 Stunden durchgehend neben dem Studium entfällt das Werkstudentenprivileg und der erste Job wird voll SV-pflichtig, d.h. KV, PV und ALV.

Die Selbstständigkeit wird SV-mäßig erstmal nichts kosten, solange sie nachrangig ist. Wird die Selbstständigkeit Hauptberuf, wirds richtig teuer, so ab 300 EUR aufwärts für die KV.

Steuern sind ab erstem EUR zu zahlen, mit dem man aus allen Tätigkeiten den Grundfreibetrag von gut 8000 EUR überschreitet. Wieviel ? Dafür gibts Tabellen im Internet.

Viel Glück

Barmer