16.000 € privat verliehen und nichts zurückbekommen, wie gehe ich vor?

3 Antworten

Am besten wäre wirklich einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Ob Du Prozeßkostenhilfe beanspruchen kannst oder eine Rechtsschutzversicherung hast wissen wir natürlich nicht.

Wenn nicht, dann bediene Dich erst einmal eines Gerichtskostenrechners um abschätzen zu können, was an Kosten auf Dich zukommen kann.

Das erste Problem kann hier schon darin bestehen, die Anschriften der Anspruchsgegner zu bekommen. Ohne die ist jede Rechtsverfolgung schon von Anfang an zum Scheitern verurteilt.

Polizei und Staatsanwaltschaft werden Dir nur helfen, wenn der Verdacht einer Straftat besteht. Das wäre hier Betrug. Hilfe ist in dem Sinne zu verstehen, dass sie Anschriften ermitteln. Den Anspruch geltend machen mußt Du schon selber.

Ob Du Deine Ansprüche erfolgreich geltend machen kannst, kann Dir hier niemand vorhersagen. Gewisse Chancen bestehen zumindest.

Das dicke Ende wird vermutlich bei der Vollstreckung kommen. Niemand der über ausreichende Mittel verfügt stellt so etwas an. Dann heißt es für Dich: Außer Spesen nichts gewesen.


Aegis 
Beitragsersteller
 02.10.2024, 16:31

Danke für deine Antwort.

Mit Recht und Gesetz bin ich privat noch nie in Berührung gekommen, dementsprechend habe ich solch eine Versicherung auch nicht.

Bezüglich der Anschriften - den Namen der Stadt hätte ich. Ich vermute, da müsste die Polizei dann eine Abfrage beim Einwohnermeldeamt vornehmen. Um diese Instanz komme ich wohl nicht drum herum.

Die wirkliche Frage, die sich mir noch stellt ist, ab wann von einem Betrug auszugehen ist. Ich wurde heute erneut angeschrieben, es werde sich darum gekümmert, dass ich in den nächsten Tagen Geld sehe. Solange der Wille noch da zu sein scheint, sollte ich wohl doch noch warten mit dem Aufbruch zum Anwalt.

Privatier59  02.10.2024, 16:35
@Aegis

Nicht wenige Schuldner sind Meister darin, ihre Gläubiger durch Versprechen hinzuhalten. Da sollte man sich kritisch prüfen, wie lange man dem zuzusehen bereit ist.

1. Du benötigst deren Adresse(n).

2. Fristen setzen ist schon mal gut, reicht aber nicht. Du musst das/die Darlehen kündigen!

3. Anzeige machen wäre eine Möglichkeit, klar. Aber die Polizei bringt dir nicht das Geld zurück.

4. Da wäre, wenn Du dir das alleine nicht zutraust, ein Anwalt der richtige Ansprechpartner. Aber der kostet natürlich was und ob bei den Bekannten was zu holen ist???


Aegis 
Beitragsersteller
 02.10.2024, 16:17

Interessant, danke.

  1. Ich hätte die Stadt, in der sie leben. Reicht das zur Strafverfolgung aus?
  2. Dann werde ich denen das einfach so schreiben. Ich hatte allerdings mal gelesen, die Kündigung müsse auf dem Postweg erfolgen. Aber da muss es ja auch andere Möglichkeiten geben.
  3. Das hätte ich auch eher an zweite Stelle gesetzt. Davon bekommen sie höchstens Bammel.
  4. Bisher wurde mir immer wieder zugesichert, das Gehalt von Ausbildung und Nebenjob gehe in fast voller Summe an mich. Wird wohl alles als Beweismittel verwertet. Erstmal einen Anwalt finden...

HAst Du die Adressen von den Leuten? Anscheinend nicht. Das wäre nämlich nötig, um per Einschreiben das Darlehn ordnugnsgemäß zu kündigen und die Rückzahlung fällig zu stellen.

Vermutlich habe die aber sowieso kein pfändbares Einkommen.

Das wäre aber nötig, um etwas pfänden zu lassen, wenn Du Dir ggf. per Mahnbescheid einen vollstreckbaren Titel holst. Einziger Vorteil dabei, Du könntest 30 Jahre lang versuchen Einkommen, oder Vermögen zu pfänden.

Du kannst natürlich auch bei der Polizei eine Anzeige wegen Betrug machen. Das bringt Dir aber kein Geld.

Finde Dich damit ab, dass Deine Gutmütigkeit ausgenutzt wurde.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Aegis 
Beitragsersteller
 02.10.2024, 16:37

Danke für die Antwort.

Die exakte Anschrift fehlt mir zwar, aber ich weiß um die Stadt, in der sie leben. Aus dem zweiten Satz lese ich heraus, dass eine Kündigung nur auf dem postalischen Weg möglich sein soll. Über den Chat geht dies also nicht?

30 Jahre halte ich bei der Summe für angemessen. Dann werde ich mich wohl auch an ein Mahngericht wenden.