10-Tages-Regelgung Rechnugsdatum berücksichtigen?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage in Bezug auf die 10-Tages-Regelung.
Wenn ich ein paar Rechnungen habe (wiederkehrende Zahlungen) z.B. Telefonanlage, E-Mail Dienstleister, usw - ist es hier wichtig, dass diese als Rechnungsdatum noch den 31.12.2023 haben, oder kann ich auch Rechnungen mit z. B. dem 05.01.2024 gem. 10-Tages-Regelgung ins Vorjahr buchen?
Vielen Dank!
2 Antworten
oder kann ich auch Rechnungen mit z. B. dem 05.01.2024 gem. 10-Tages-Regelgung ins Vorjahr buchen?
Bei der 10-Tage-Regel geht es nicht um Rechnungen, sondern um Zahlungen.
Wenn DU normaler Weise die Telefongebühr am Monatsletzten zahlst udn mal am 5.01. dann kannst Du sie ins Vorjahr buchen, egal ob die REchnung vom 28. 12., oder vom 05. 01. ist.
Entscheidend ist der Zahlungszeitpunkt.
Nur nebenbei und ohne Herrn Binder widersprechen zu wollen:
Ich achte bei wiederkehrenden Beträgen wie Telefon oder EDV auch einfach darauf, dass ich drei pro Quartal eingetragen habe, falls mal eine Rechnung nicht im Ordner ist.