Mütterrente - Kindererziehungszeiten
Laut eines Schreibens der Deutschen Rentenversicherung wird mir für mein zweites Kind (geb. am 11.06.1978) nur die Zeit vom 01.07.1979 bis 31.08.1979 als zusätzliche Erziehungszeit angerechnet. Die Zeit vom 01.09.1979 bis zum 30.09.1980 könne nicht berücksichtigt werden, weil das Kind in dieser Zeit im Ausland erzogen wurde. Mein damaliger Ehemann hat von September 1979 bis August 1981 als Angestellter einer deutschen Firma in einer internationalen Vereinigung in Moskau gearbeitet. Mein Arbeitsverhältnis hat in dieser Zeit geruht. Ich habe mit den Kindern bei ihm in Moskau gelebt. Wir hatten in der gesamten Zeit unsere Wohnung in Chemnitz. Ist dieser Bescheid korrekt? Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort
1 Antwort
Ja, dieser Bescheid ist korrekt, denn Kindererziehungszeiten führen für Mütter und Väter in der gesetzlichen Rentenversicherung zur Versicherungspflicht, wenn sie ihr Kind in Deutschland erziehen und gewöhnlich auch dort mit ihm leben.