Mit 18 Jobcenter Auszug wegen unzumutbarer Zustände?
Hallo ich versuche hier auf diesen Weg verschiedene Meinungen einzuholen meint ihr unter diesen Umständen zahlt mir das Jobcenter Eine Wohnung?
Meine Mutter hat ein Alkoholproblem und betrinkt sich jeden Abend was nahe zu tagtäglich zu Streit führt weil sie der Alkohol aggressiv macht desweiteren steht das ganze Haus voll mit ihren Müll letzte Woche bekam ich die Haustür nicht mal mehr auf weil der Müll Berg aus dem Raum der Nebendran steht zusammenfiel
Vor 2 Wochen droh mir mein Kfo damit meine Behandlung abzubrechen weil meine Mutter seit 1 Jahr keine Rechnungen mehr bezahlt der kfo forderte mich daraufhin auf das ich meiner Mutter sagen solle das sie sich melden soll seitdem habe ich ihr jeden Tag gesagt das sie dort anrufen soll (Sie meinte auch sie tat es) gestern schaute ich in ihre Anrufsliste und sah das sie dort bis heute nicht angerufen hat sie log mich also an.
Ich weiß echt nicht mehr was ich machen soll bin total überfordert unter solchen Lebensumständen kann und will ich einfach nicht mehr leben ich spiele mit denn Gedanken mich mal mit denn Jobcenter in Verbindung zu setzen evtl. zahlen die mir eine Wohnung kann sie momentan selbst nicht zahlen da ich Abitur mache bin 18 Jahre alt … war damals auch schon einmal in einer Wohngruppe
3 Antworten
Du wendest dich ans JA und lässt feststellen, das du dort nicht weiter wohnen kannst,
Wenn du Schule/Ausbildung/Studium machst, begibst du dich auf Wohnungssuche(WG-Zimmer).Die steht das Kindergeld und der Unterhalt deines Vaters zu, ich geh mal von aus, das deine Mutter keinen Unterhalt zahlen kann. Du beantragst dann Schülerbafög, BAB oder Bafög je nach Situation. Kalkulieren kannst du mit insgesamt ca 900 €, deine Unterkunft sollte daher nicht mehr als 400-450 Warm kosten.
Wenn du derzeit nichts machst gehst du mit diesem Schreiben vom JA zum JC legst es dort vor und holst dir ne Genehmigung zur Übernahme der Miete. Mit diesem schreiben kannst du dann auf Wohnungssuche gehen und anschließend ALG2 beantragen.
Wenn du einmal ausgezogen bist, bist du raus, das Amt kann nicht von dir verlangen, das du zurück ziehst, selbst wenn du nach der Schule nicht sofort eine Ausbildung findest. Dann greift entsprechend tatsächlich ALG2 bei dir.
war damals auch schon einmal in einer Wohngruppe
und warum wendest Du Dich dann nicht "erneut" hilfesuchend an das JA, denn dies ist auch noch für junge Erwachsene zuständig - selbst wenn es Dir nur den Zugang zu Leistungen nach SGB II ebnet.
wie sehen denn aktuell deine perspektiven hinsichtlich ausbildung aus? dir steht bei einem auszug auf jeden fall kindergeld und unterhalt durch deine mutter zu. welche weiteren leistungen du ggfls. erhalten könntest, ist abhängig von dem, was du generell jetzt im bezug auf deine berufliche laufbahn vorhast.