Hallo, zu meiner konkreten Frage habe ich leider noch nichts gefunden - daher diese Frage.

Als FSJ-Leistender ist für jede Nebentätigkeit eine Erlaubnis vom FSJ-Träger einzuholen. Außerdem ist auf den Zuvedienst in Sachen Krankenkasse und Kindergeld zu achten - soweit auch mein Stand.

Meine konkrete Frage: besteht bei einem Kleingewerbe des FSJ-Leistenden ebenfalls eine Verdienstobergrenze? Die Arbeitszeit lässt sich als Selbstständiger ja nicht immer genau protokollieren. In meinem Fall würde die Arbeitszeit nach Auftragslage ständig variieren. Die Bezahlung richtet sich nach Auftrag, nicht nach Zeit.

Sind sonstige rechtliche Hürden bis auf KV und Kindergeld bekannt? Ich hoffe, keine vorherige Frage übersehen zu haben. Vielen Dank für Ihre Hilfe!