Rechtsschutzversicherung wann muss sie zahlen?
Hallo,
Wir haben gerade ein Problem mit der Rechtsschutzversicherung. Wir haben letztes Jahr einen Vertrag für eine neue Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Da wir vorher nur einen Verkehrsrechtschutz bei einem anderen Anbieter hatten, diesen haben wir gekündigt, Kündigungsfrist Betrug 1 Jahr. Diese war jetzt zum 27.4 vorbei und die neue komplette Rechtsschutzversicherung begann. Jetzt haben wir leider einen Fall in dem ein Anwalt benötigt wird.
Der Brief mit der Forderung kam zum 24.4.. Jetzt sagt natürlich die Rechtsschutzversicherung, dass die den Fall nicht übernehmen da vor Vertragsbeginn der Brief ankam. Könnten wir doch noch Glück haben dass die Kosten übernommen werden, da ja der Vertragsabschluss bereits letztes Jahr war?
1 Antwort
Die vorherige Rechtsschutzversicherung ist verantwortlich, weil der Versicherungsschutz noch bis zum bezahlten Vertragsende gültig war.
Prüft die Police der gekündigten Versicherung, nicht das dort ein Ausschluss o. ä. geschrieben steht, à la "nur noch Rechtsfälle, die bis zu 3 Monate vor Auslaufen des Vertrages eintreten, gelten als versichert". ...
Das Datum des Vertragsabschlusses der neuen Rechtsschutz ist völlig irrelevant. Wie kommst Du denn überhaupt auf den Schuh? Relevant im Hinblick auf die neue Rechtschutz ist, ob der Versicherungsschutz vom Tag des Vertragsbeginn an oder erst nach einigen Monaten eintritt.