Mangel bei Duschkabine?
Hallo zusammen,
wir werden demnächst unsere neue Wohnung abnehmen. Soweit läuft es recht gut. Allerdings haben wir mit einer Duschkabine ein Problem, weil sich die Türe nicht komplett nach innen öffnen lässt. Das hatten wir bei der Sanitärbemusterung aber klar angesprochen und war letztlich auch das Argument für diese Glastür mit einem Festteil und einer nach innen und außen zu öffnenden Tür.
Wir hatten dabei nie über Maße gesprochen, im Angebot der Sanitärfirma steht dazu lediglich folgendes:
Türe kann nach innen und außen geöffnet werden.
Breite: nach Aufmaß (Nischenbreite).
Jetzt hat sich folgendes herausgestellt:
Der fixe Teil ist 40 cm breit, der flexible Teil 75 cm. Unsere Nische ist allerdings nur 70cm bzw. wohl eher 68cm breit. Bedeutet, dass die Tür sich nach innen nicht komplett öffnen lässt und man irgendwann die Fliesen trifft. Da unser Bad aber superklein ist wäre es uns wichtig gewesen, wenn man die Tür komplett nach innen öffnen kann. Nach außen darf man sich quasi am Waschbecken und Klo vorbei drücken, damit sie auf geht. ;-)
Ausgemessen hat das ganze jemand von der Glasfirma. Gefragt wurden wir nie zu unserer Meinung. Als wir es erfahren haben vor Einbau haben wir noch protestiert, inzwischen wurden aber Tatsachen geschaffen. Von Seiten der Sanitärfirma wurde uns gesagt, dass sie die Tür nicht zurückgeben könnten und wir wenn dann eine neue Tür bezahlen müssten.
Wie seht ihr das? Haben wir hier Chancen, dass wir die Tür bestenfalls ersetzt bekommen? Oder zumindest teilweise?
1 Antwort
Hier wurde zu viel gesprochen und zu wenig rechtssicher dokumentiert. Wenn nur dieser eine Satz im Angebot steht, du daraufhin den Auftrag erteilt hast und die Funktion grundsätzlich gegeben ist, wird man wohl nichts erreichen können. Hätte man seine Vorstellung vorab klar dokumentiert, könnte man einen Mangel darlegen. So ist das nicht möglich.