Ich bin Studentin und arbeite ab April auf 450 € Basis und mache ab da auch gleichzeitig ein freiwilliges Praktikum mit einem "Gehalt" von ca. 300 €.

Grundsätzlich komme ich damit ja über die Freigrenze. Gilt dies auch, wenn das Gehalt des Praktikums als Aufwandsentschädigung angegeben wird?

Sonst müsste ich ja für beide Stellen die Abgaben zahlen, richtig? Das wäre saublöd bei dem wenigen Geld.

Danke im Voraus.