Küchenaufbau incl. Elektro-und Wasseranschluß, wann gilt der Vertrag als erfüllt

Hallo zusammen,

folgender Fall:

Wir haben uns eine hochwertige Ausstellungsküche bei einer Möbelkette gekauft. Uns wurde eine Spetition zum Aufbau empfohlen, mit welcher wir dann auch einen Vertrag zum Aufbau, incl. Elektro- und Wasseranschluß abgeschlossen haben.

Nun wurde die Küche aufgebaut (Abbau und verpacken erfolgte durchs Möbelhaus, da Ausstellungsküche). Die Übergage vom Monteur wurde hoppla hopp durchgeführt, er hatte wohl schon feierabend. Ich mußte Ihn nochmal zurückholen, weil mir dann gleich aufgefallen war, dass die Inselhaube(von beiden Seietn bedienbar, aber mit einer Glasplatte , die man bei Kochen als Spritzschutz runter lassen kann) verkehrt herum montiert wurde. Dies hatte er dann noch schnell geändert. Er wußte davon nichts, das die haube solche raffinessen besitzt :-((. Bei der Übergabe wurde schriftlich festgehalten, dass die Spülamatur nicht fertig montiert werden kann, da Teile fehlen, die erst bestellt werden müssen. Jetzt wird es spannend. Die Teile haben wir uns direkt liefern lassen, mußten wir aber beim Möbelhaus nachfassen, wo sie bleiben, der Küchenbauer hat es erst über 1 Woche später nach Küchenaufbau gemeldet. So die Teile waren dann da. darauf hin habe ich den Küchenbauer angerufen, wann er denn die Arbeit vollendet. Ja wenn wir für die Anfahrt und die Montage bezahlen kommt er und baut sie ein.ich war sprachlos.... Zum ganzen Ärger kam noch dazu. dass die Inselhaube so falsch montiert war (Haben wir nach der Drehung festgestellt) das man die letzten beiden Kochfelder nicht nutzen konnte. Da wurde uns der Monteur nochmal geschickt und hat es in Ordnung gebracht ( immer noch nicht ganz perfekt, aber wir haben es dann so gelassen, da die Maler die Deckefertig machen wollten). Zum diesem zeitpunkt waren wir aber noch nicht im Besitz der Ersatzteile für die Spülamatur. Gerade heute habe ich wieder mit dem Chef vom küchenaufbau/Spetition gesprochen und er besteht weiterhin auf dem Standpunkt, er montiert uns die Amatur nur, wenn wir seine An und Abfahrtskosten + Monteurstd. bezahlen. ich habe ihn auf den Vertrag aufmerksam gemacht, wo drin steht, das Elektro- und Wasseraschluß montiert wird, und wir den Wasseranschluß als nicht erfüllt ansehen, lässt er nicht gelten. Wir hätten ja einen Vertrag mit Ihm gemacht und beim Möbelhaus eine Ausstellungsküche gekauft und wenn da Teile feheln und er dadurch die Küche nicht vollständig aufbauen kann, kann er ja nichts dafür. Das Möbelhaus hat uns hier wirklich sehr unterstützt um das fehlende teil zu organisieren und ist nicht gerade begeistert, wie sich der Küchenaufbauer verhält. Frage: Können wir das Nichterfüllen des Wasseranschlußes von der Rechnung abziehen? Ein weiteres Bestehen auf Erfüllung des Vertrages lehnt er ja ab und kostet uns auch ziemlich viel nerven, diese endlosen Diskussionen zu führen. ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt, mich macht der ganze umstand schon recht zornig...SERVICE am KUNDEN sehe ich mit anderen Augen. danke schon mal

Handwerker, Vertrag, Service
Grundstück mit meinem Bruder geerbet. Wie nun aufteilen,...?

Hallo,

mein Bruder und ich haben ein Grundstück geerbt, auf dem 2 Häuser stehen. 1 Haus ist soweit bewohnbar, muss aber mittlerweile ein wenig saniert werden. Das 2. Haus ist aus den 50er Jahren, aber mittlerweile im Grund ein Rohbau. Das Haus wurde in den letzten Jahren innen und außen bis auf die Grundmauern entkernt.

Zu meiner Frage: Mein Bruder möchte in das bewohnbare Haus einziehen, vorher natürlich noch die Sanierung durchführen. Wenn dieses geschehen ist, will er auch das "alte" Haus nach den Plänen unseres verstorbenen Vaters fertigstellen. Ich selbst verzichte auf eine Nutzung oder Anspruch der Häuser oder des Grundstücks, allerdings haben wir uns auf einen Betrag geeinigt, der mir irgendwann mal zur Verfügung stehen soll. Ich will meinem Bruder die finanzielle Freiheit lassen, sein Vorhaben umsetzen zu können. Als Grundvoraussetzung gilt auch dass mein Bruder allein im Grundbuch eingetragen wird. Deshalb die Frage, wie können wir dies umsetzen, so dass auch ich nicht auf unseren ausgemachten finanziellen Betrag verzichten muss, bzw. dieser auch abgesichert ist?

Unsere 1. Idee war, das Grundstück zu teilen, so dass jedes Haus auf einem eigenen Grundstück steht, ich auf das alte Haus einen Grundschuldeintrag an 1. Stelle mit dem ausgemachten Betrag bekomme, so dass auch mein Bruder an erster Stelle, des bewohnbaren Hauses, Kredite vergeben kann, bzw. eine Grundschuld an erster Stelle eintragen lassen kann um somit Kredite zu bekommen. Dies funktioniert leider so nicht, da das Grundstück nicht geteilt werden kann, da die beiden Häuser zu nah aneinander stehen.

Unsere 2. Idee ist jetzt, dass ich an 2. Stelle einen Grundschuldeintrag bekomme, ich aber ein "Vetorecht" bei Grundschuldeintragungen an erster Stelle bekomme, so dass die erste Stelle nicht überzogen wird um meinen Anteil, bzw. den ausgemachten Betrag nicht zu gefährden, für den Fall der Fälle... was auch immer. Allerdings wissen wir nicht, ob sowas machbar ist.

Auch haben wir ausgemacht, dass ich meinen Betrag auf eine bestimmte kommende Zeit nicht in Anspruch nehmen darf, um meinem Bruder Handlungs-Sicherheit für die kommenden Jahre geben zu können.

Weiß hier jemand Rat, was machbar ist?

Grüße, Thomas!

erbrecht, Grundbuch, Grundschuld, Grundstück, Vertrag

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