Wohnungstür wurde verstopft - Muss ich für den Schaden aufkommen?

Jemand hat, als ich heute auf der Arbeit war, das Schlüsselloch meiner Wohnungstür verstopft. Ich wohne alleine in der Wohnung. Der Schlüsseldienst meinte, dass das Schloss ausgetauscht werden muss. Bei der Frage nach der Bezahlung sagte ich erstmal, dass ich eine Rechnung will.

Das Problem ist natürlich, dass ich das jetzt bezahlen muss, obwohl ich diesen Schaden nicht verursacht habe. Ohne jegliche Beweise gäbe es jemanden, dem ich das aus dem Haus zutrauen würde, aber es gibt auch Leute außerhalb, denen ich es zutraue, da die Haustür in den wärmeren Monaten tagsüber oft aufbleibt. Ich habe aber niemand bestimmtes im Sinn und keine Hinweise.

Meine Wohnung ist mit einer weiteren eine halbe Etage unter der Erde. Und mein Nachbar ist tagsüber auch nicht da. Es gibt keine Kameras. Sowas bleibt dann unter Garantie unbeobachtet, da nur sehr selten ist diesem Flurbereich ein Mensch ist.

Wäre es ratsam gewesen, die Polizei vor dem Schlüsseldienst zu kontaktieren? Ich wüsste zumindest nicht, was ich mir davon erhoffen sollte. Und dem Vermieter die Rechnung schicken? Ich weiß, dass er nicht die Kosten tragen muss. Theoretisch hätte ich das Schloss selbst beschädigen können, um den Vermieter so zu verärgern. Also ich habe gar keine Beweise für irgendetwas. Mitteilen werde ich es ihm trotzdem. Bin ich alleine durch den Schlosswechsel zu verpflichtet.

Eine weitere Befürchtung ist außerdem, dass es wieder passieren könnte. Und wie oft muss es passieren, damit ich irgendeine Hilfe bekäme? Und falls es nicht nochmal passiert, sitze ich trotzdem jetzt schon auf den ersten Kosten. Ich bin generell komplett ratlos mit der Situation.

Haus, Polizei, rechnung, vermieter, Wohnen, wohnung, Schlüssel, Strafe, Straftat
Getankt, kontaktlos bezahlt, PIN vergessen einzugeben und Strafe erhalten?

Hallo,

Am 24.05. habe ich an einer Aral Tankstelle getankt und bin anschließend zum bezahlen an die Kasse. Nachdem ich mit der Karte kontaktlos bezahlt habe, bin ich in mein Fahrzeug eingestiegen und bin weitergefahren.

Am 11.06. habe ich einen Brief von einem Rechtsanwalt erhalten, worin steht:

"Forderung der Aral AG

Sehr geehrter ..., die Aral AG hag uns mit der Vertretung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt. Eine von uns lautende Vollmacht liegt vor.

Am 24.05. wurde Ihr Fahrzeug an der Tankstelle .. mit 14,89 l SUPER E5 betankt. Ein entsprechender Beweis liegt vor. Sie wollten die Tankung kontaktlos bezahlen, leider haben Sie jedoch versäumt, die PIN einzugeben. Die Bezahlung der Tankrechnung in Höhe von € 23,51 fand daher nicht statt. Dies können Sie jederzeit anhand Ihrer Kartenabrechnung bzw. Ihres Kontoauszuges überprüfen. Als der Vorgang abbrach, hatten Sie die Tankstelle bereits verlassen.

Unsere Mandantin gibt Ihnen die Gelegenheit den offenen Betrag nebst Zinsen, Kosten unserer Inanspruchnahme in Höhe von € 76,44 gemäß anliegender Honoraraufstellung und Kosten für die Ermittlung Ihrer Anschrift in Höhe von € 5,10 bis zum 24.06 auf das oben genannte Konto zu zahlen.

Der von Ihnen zu zahlende Gesamtbetrag beträgt per heutigem Datum € 105,09."

Meine Frage ist, ob ich die Strafe von 105,09€ zahlen muss, nur weil die Kassiererin mich nicht daran erinnert hat, dass ich eine PIN eingeben muss? Beim kontaklosen bezahlen muss ich meistens keine PIN eingeben, da ich auch nicht aufgefordert worden bin diese einzugeben, habe ich es auch vergessen. Ich sehe nicht ein dass ich jetzt statt 23,51€ das 4-fache bezahlen muss.

Wie kann ich jetzt vorgehen?

Geld, Inkasso, Recht, Forderung, PIN, Strafe, Tankstelle

Meistgelesene Beiträge zum Thema Strafe