Wir haben einen Schaden an der Gartenhecke, die Axa will erst Jahre abwarten bis sie reguliert, ist das so in Ordnung?

Hallo,

an unserem Grundstück hat die Gemeinde beauftragt Gasrohre zu legen. Der Subunternehmer hat mit seinem schwerem Gerät unsere Mauer kaputt gemacht und mit heißen Auspuffrohren ca, 3 meter Thuja hecke voll ausgwechsen "abgefackelt" .

Schaden passierte letztes Jahr. Die Mauer wurde relativ schnell reguliert ( 150 €) ohne Rechtsanspruch. Bei der Hecke hat der Sachverständiger gesagt man unterhält sich in diesem Jahr und schaut ob die Hecke „kommt“. Die saftige Hecke ist in der Mitte nur noch braun und tot. Thujas sind eh sensibel. Kostenvoranschlag für neusetzen liegt bei 2.100 € netto. Es ist eine ca. 2 meter in sich verwachsene Hecke. Neuer Gutachter kam vor 3 Wochen und siehe da es kam ein negativer Brief. Axa verweist auf Urteil BGH (VCR 46/05) vom 27.1.06. Axa schreibt in 3 Jahren kommt die Hecke wieder.

Was können wir machen ? Ab zum anwalt rechtschutz besteht. Oder müssen wir es hinnehmen ? Es kann doch nicht sein das wir 3,5 Jahre der Axa entgegenkommen und mit so einem Schandfleck leben müssen.

Anbei das Urteil.

Auch unter Berücksichtigung von Art. 20a GG und § 16 Abs. 1 UmweltHG ist bei der Beschädigung eines nicht nur zu einem vorübergehenden Zweck angepflanzten Gehölzes nicht ein Minderwert des Gehölzes selbst, sondern nur eine durch seine Beschädigung bewirkte Wertminderung des Grundstücks ersatzfähig (Bestätigung von Senat, BGHZ 143, 1, 6; und BGH, Urt. v. 13. Mai 1975, VI ZR 85/74, NJW 1975, 2061).

b) Die beschädigungsbedingt geringere Restlebensdauer eines Gehölzes führt für sich genommen nicht zu einer Wertminderung des Grundstücks. Die Folgen seines vorzeitigen Absterbens stellen einen Zukunftsschaden dar, der erst nach seinem Eintritt ersatzfähig ist.

(Bundesgerichtshof, Az: V ZR 46/05, 27. Januar 2006; Revisionsurteil, Vorinstanz: OLG Frankfurt)

Schaden
Mieter ziehen aus - Küchentüre fehlt

Meine Mieter haben nach 8 Jahren fristgerecht zum 31.10. gekündigt. Beim Besichtigungstermin mit potentiellen neuen Mietern fiel mir auf, dass die Küchentüre fehlt. Anscheinend wurde sie ausgehängt, um im Flur mehr Platz zu schaffen.

Auf meine Frage wo die Tür denn sei, meinte der Mieter "wohl auf dem Dachboden". Genau wusste er das aber nicht (mehr). Zuerst fragte er sogar ob da vorher eine Tür drin gewesen sei. :/ Dann sagte er: Nee, nee, die ist ganz sicher auf dem Dachboden.

Weil sämtliche Wohnungstüren und Zargen gestrichen werden müssen (total abgewohnt und in 8 Jahren nie gemacht), der Mieter dazu aber keine Lust hat, habe ich angeboten das auf seine Kosten (400 Euro) von einem Handwerker durchführen zu lassen, er zieht bereits Monatsmitte um und würde zusätzlich zu den 400 Euro für Oktober die volle Miete zahlen, damit der Handwerker vor dem nächsten Mieter die Arbeiten durchführen kann. Damit waren wir beide einverstanden und er sagte, er möchte, dass die Kosten hierfür von seiner Kaution abgezogen werden sollen.

Soweit so gut. Ich habe ihm gesagt er soll mir eine Mail schicken in der dieser Wunsch seinerseits festgehalten ist und mir Bescheid geben ob er die Küchentür wieder eingehängt hat.

Mail kam natürlich nicht. Vorgestern hakte ich nach und bekam eine Mail in der stand, dass er die Übergabe gerne am. 19. 10. machen möchte und ich diese 400 Euro plus der ausstehenden Zahlung für seine Nebenkostenabrechnung von seiner Kaution abziehen soll.

Die Küchentür erwähnte er, trotz expliziten Nachfragens, mit keinem Sterbenswort. Er lebt dort mit seiner Freundin, ich nehme an, die beiden werden jetzt einfach behaupten da sei nie eine Tür drin gewesen, damit sie für die verschwundene Tür nicht aufkommen müssen.

Hätten sie damit vor Gericht eine Chance durchzukommen? Ist es sinnvoll die Übergabe am 19.10. zu machen ohne Tür?

Es gab bei Einzug kein Übergabeprotokoll, allerdings werde ich jetzt eins machen. Darauf würde das fehlen ja vermerkt. Aber reicht das? Oder muss ich die Mieter auffordern mir vorher darüber Auskunft zu geben.

Ich bin ein bisschen hilflos, weil ich noch nie so dreiste Mieter hatte. Die sind generell ziemlich frech und ich war da schon mehrfach fassungslos. Aber das mit der Tür ist echt der Hammer...

Am 1.11. will die neue Mieterin einziehen. Ich habe echt schlaflose Nächte....

Mieter, Mietrecht, Mietvertrag, wohnung, Schaden
Leitungswasserschaden

Hallo ich habe folgende Frage. Vor wenigen Tagen ging mein Geschirrspüler kaputt (Pume und Eletronik). Der Grund für diesen Schaden war ein verkalktes Ventil am Wasserhahn, sodass der Geschirrspüler während des laufenden Programmes kein Wasser mehr bekam, da das Ventil nicht mehr öffnete und kein Wasser durchließ. Der Defekt stellte sich während des laufenden Programmes nach ca. 25-30 Minuten ein. Ich nahm ein lautes Geräusch im Inneren de Geschirrspülers wahr und stellte diesen daraufhin sofort ab. Ein von mir gerufener Maschinenmonteur stellte am nächsten Tage fest, dass kein Wasser mehr aus dem Wasseranschluss an der Wand kommt und dies dadurch den Schaden am Geschirrspüler verursacht habe. Ich habe meinen Vermieter daraufhin angesprochen, dass ein Mangel an meiner Wasserleitung/Wasserhahn vorliegt und er schickte für die Behebung des Schadens einen Monteur vorbei. Dieser stellte nun fest, dass das Ventil des Wasserhahnes, wo mein Geschirrspüler angeschlossen war, total verkalkt und somit fest war und deshalb kein Wasser mehr durchgelassen hat. Nun habe ich nach Behebung des Schadens am Wasserhahn, meinen Vermieter angeschrieben, m.d.B., den entstandenen Schaden am Gesirrspüler zu übernehmen und dies über die Wohngebäudeversicherung zu regulieren. Schaden ca. 130,-€. Meine eigene Hausratversicherung übernimmt diese Schadensregulierung nicht und verwies mich an meinen Vermieter bzw. dies über dessen Wohngebäudeversicherung regulieren zu lassen. Nun habe ich Antwort vom Vermieter erhalten und mein Antrag auf Regulierung des Schadens wurde abgelehnt. Begründung: 1. Es liege in vorliegend Fall keine Haftungsverpflichtung seitens des Vermieters vor. Weiter wortwörtlich: Jeder handelsübliche Geschirrspüler hat einen Wasserstop, der bei verhinderter Wasserzufuhr das Gerät abschaltet. Bei jeder Störung erfolgen akustische bzw. optische Warnsignale. Eine sofortige Handlung des Verbrauchers ist erforderlich. In Rücksprache mit einer Herstellerfirma sowie mit einer Servicefirma für Geschirrspülgeräte, können wir die Einschätzung des Mangels von ihrem Monteur in keiner Weise teilen. Des Weiteren wäre in meinem Mietvertrag unter Punkt 5.11. eine Haftung des Vermieters für Schäden am Eigentum des Mieters ausgeschlossen worden. Meine Frage ist nun an Sie! Handelt es sich im vorliegenden Fall nicht doch um einen Leitungswasserschaden, welcher durch die Wohngebäudeversicherung reguliert werden sollte. Mich trifft ja für das kaputte Ventil an dem Wasserhahn auch keine Schuld und ich habe die Maschine nach dem Berken des Geräusches auch sofort ausgeschaltet. Einen Warnton hatte der Geschirrspüler auch nicht von sich gegeben, als sich der Schaden einstellte.Mein Monteur bestätigte mir schriftlich den eingetreten Schaden. Bitte teilen Sie mir bitte zeitnah per Email mit, ob ich den Schaden doch über die Wohn- gebäudeversicherung meines Vermieters regulieren lassen kann. Meine Email: JoachimBirkhahn@msn.com

Wohngebäudeversicherung, Regulierung, Schaden

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