Nachbar greift uns an - Anzeige?

Hallo,

mein Vater und ich wurden heute von unserem Nachbarn angegriffen, mein Vater wurde dabei verletzt und hat nun eine Platzwunde. Mich hat er mit seinem Telefon beworfen. Ich habe dann mit meinem Handy aufgenommen, wie er meinen Vater angegriffen/geschlagen hat, einfach um einen Beweis zu haben. Mein Vater hat ihn auch angezeigt. 

Nun meinte der Nachbar das ich mich strafbar gemacht hätte, mir ist schon klar, dass ich andere Leute nicht einfach aufzeichnen darf, aber es war eben als Beweis da und auf dem Video ist eben alles zu sehen, die Polizei war auch da und meinte ich soll denen das per Mail weiterleiten, da eben alles zu sehen ist. 

Nun ist meine Frage, muss ich jetzt mit Konsequenzen rechnen, weil ich ihn aufgenommen habe? 

Leider war das nicht der erste Vorfall mit diesem Nachbarn, er ist sehr aggressiv allen Nachbarn gegenüber nur hatten alle Angst etwas zu tun, heute ging er aber zu weit. 

Außerdem hat er mir auch gedroht, dass er das noch weitere 100 Mal bei mir machen würde. Kann ich das auch anzeigen? In dem Moment als die Polizei da war habe ich das vor lauter Angst vollkommen ausgeblendet aber nachdem ich das Video in Ruhe angeschaut habe habe ich das dann gesehen/gehört. 

Weiter erzählt er Lügen in der Nachbarschaft, dass mein Vater sein Auto 2x manipuliert hätte. Kann das auch angezeigt werden? Auch dies ist auf dem Video zu sehen/hören.

Wir sind nervlich am Ende und möchten einfach dass es endlich aufhört und bis jetzt hatten Aussprachen einfach nichts gebracht, weshalb uns nur noch der rechtliche Weg bleibt.

Morgen werden wir auch einen Termin beim Rechtsanwalt vereinbaren, kann aber vor lauter Gedanken nicht schlafen, weshalb ich mich ein wenig informieren wollte.

Danke im Voraus. 

Anwalt, Gesetz, Nachbarschaft, Polizei, Recht, Angst, Anzeige, Strafe, Verletzung
Widerspruch bei der Polizei einlegen?

Hallo zusammen,

ich habe mich bei der Landespolizei Baden-Württemberg und der Bundespolizei beworben. Bei beiden gab ich an, dass ich an ADHS in meiner Kindheit und im Jugendalter litt. Da ich wusste, dass dies zu einer Absage führen kann habe ich von meiner Psychologin ein Gutachten anfertigen lassen und beiden Bewerbungen angefügt. Das Resultat war, dass ich bei der Bundespolizei zum Einstellungstest eingeladen und bei der Landespolizei abgelehnt wurde. Soweit ich weiß, richten sich beide Ämter an den Richtlinien der PDV 300. Die Begründung der Landespolizei lautet, dass eine solche Erkrankung niemals völlig ausheilt und ich anfang 2020 nochmals Ritalin La 20 mg verschrieben bekommen habe. Zu dieser Zeit startete der Lockdown und ich war mir unsicher, ob ich den Unterricht so schaffen würde. Diese Befürchtung war unbegründet, ich habe von dem Ritalin kaum etwas genommen. Daher möchte ich bei der Landespolizei Baden-Württemberg Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen.

Nun zu meiner Frage, wie verfasse ich ein solches Schreiben korrekt ich habe mir schon Gedanken gemacht, bin mir allerdings unsicher daher wende ich mich an euch.

Danke für eure Hilfe

Hier ist mein erster Entwurf eines Widerspruches:

Widerspruch zur Ablehnung vom 15.01.2021 Aktenzeichen:...

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 22.12.2020 habe ich mich bei der Landespolizei Baden-Württemberg beworben. Ich gab an, in meiner Kindheit und im Jugendalter, an ADHS gelitten und in Behandlung gewesen zu sein. Da ich wusste, dass dies nach PDV 300, zu einem Ausschluss führen kann, bat ich meine Kinder- und Jugendpsychologin ein psychologisches Gutachten anzufertigen, dies lag ebenfalls meiner Bewerbung bei der Bundespolizei bei. Nun wurde ich am 20.01.2021 darüber informiert, dass ich trotz des Gutachtens von Ihnen aus dem weiteren Bewerbungsverfahren ausgeschlossen wurde. Dies geschah auch, ohne mich am Auswahltest teilnehmen zu lassen und mich polizeiärztlich zu untersuchen, um den Einzelfall zu überprüfen. Mit dieser Entscheidung bin ich nicht einverstanden. Daher lege ich Widerspruch ein.

Zur Begründung:

Ihre Absage stütz sich darauf, dass Personen mit ADHS psychisch instabil sein können, dennoch gibt es den Einzelfall, der hier nicht überprüft wurde. Außerdem bestätigte ein Schreiben meiner Kinder- und Jugendpsychologin (Name), dass ich zu allen Qualitäten gut orientiert bin und sie keinen Grund sehe, dass ich nicht am Auswahlverfahren teilnehmen und später den Polizeiberuf ausüben kann. Die Prognose äußert sich in keinem Fall negativ über meine zukünftige Entwicklung. Ebenfalls wie ich in meiner Bewerbung angegeben und oben bereits erwähnt habe, habe ich mich bei der Bundespolizei beworben. Dort wurde ich, trotz des Wissens, um mein ADHS, eingeladen am Auswahltest teilzunehmen.

Daher bitte ich, Ihre Entscheidung zu überprüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewerbung, Polizei, Recht, widerspruch

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