Nesselsucht Ausschlussgrund bei der Polizei?
Hallo zusammen,
Ich habe dieses Jahr vor, eine Ausbildung bei der Polizei zu beginnen. Nun mein "Problem": Ich habe (höchstwahrscheinlich) eine Nesselsucht, aber diese beeinflusst meinen Alltag nur sehr wenig, da ich mich beim Juckreiz eigentlich gar nicht mehr kratzen muss. Gilt dies trotzdem als Ausschlussgrund?
MfG
1 Antwort
Was hatDeine Frage in diesem Forum verloren? hier geht es um Finanzen und nicht um Gesundheitsfragen bei einer Einstellungsuntersuchung. Von einem Polizeianwärter erwarte ich eigentlich, daß er Forumsregeln lesen und verstehen kann.