Unfall nach einfahren in den Kreisverkehr, wer ist schuld?

3 Antworten

Und nun? Ein Gutachter würde wohl anhand des Schadens die Geschwindigkeit des auffahrenden Fahrzeugs ausrechnen und anhand der tatsächlichen Distanz zwischen seiner und Deiner Auffahrt ausrechnen können, was gewesen hätte sein können.

Z.B. er kommt mit 60 Sachen um die Ecke, während Du schon lange vorher mit 7 km/h begonnen hast, einzufahren. Eher unwahrscheinlich.

Jedenfalls sind hier recht wenige Gutachter unterwegs, da würden sich wohl eher andere Foren anbieten (z.B. Gutefrage, Motortalk etc.), wo es zumindest Leute gibt, die sich befähigt fühlen, zu antworten.

Bei Einschalten eines Rechtsanwaltes sehe ich nur die Chance auf 50/50 zu kommen. Wenn der Schaden bei deinem Fahrzeug ausschließlich hinten ist, besteht diese Chance. Allerdings sind hier nicht alle Fragen geklärt. Wie weit nach der Einfahrt war der Aufprall? Warum bist du nicht zugüg in den Kreisverkehr gefahren, sondern eher wie eine lahme Ente? Wenn der Verkehr wirklich stockend gewesen wäre, dann hätte dein Unfallgegner kaum dieses Tempo drauf gehabt.


Sandra1235 
Beitragsersteller
 03.07.2019, 07:46

ich War schon mit der kompletten Fahrzeuglänge im Kreisverkehr gestanden, als er mir reingefahren ist. Ich kam aus einer 30er Zone da ist ein schnelles einfahren nicht möglich gewesen, der unfallgegner allerdings aus einer 50er Zone und wenn er es nicht mal mehr dabremsen oder nicht mal versucht hat zu bremsen hat er entweder zu viel Geschwindigkeit drauf gehabt oder war unkonzentriert.

"Vor der Polizei meinte der Unfallgegner das er mich gesehen hätte und dachte ich lasse ihn vorbeifahren"

Klar schöne Ausrede die aber wenig bewirken wird. Schließlich hast Du ja nicht angehalten. Warum führt die Polizei Dich als Unfall-Verursacher? Das würde ich mal klären auf der Dienststelle.


Sandra1235 
Beitragsersteller
 02.07.2019, 21:19

Laut Polizei habe ich ihm die Vorfahrt genommen. Aber wenn beide gleichzeitig mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten einfahren und er dann auch eine „Abkürzung“ nimmt und zusätzlich nicht bremst, was ja daran erkennbar ist das keine Bremsspuren zu sehen waren. Bei geringerer Geschwindigkeit hätte er ja durch eine Bremsung eine Kollision verhindern können. Außer er war Abgelenkt oder zu schnell.