Hallo zusammen,

Ich habe dieses Jahr vor, eine Ausbildung bei der Polizei zu beginnen. Nun mein "Problem": Ich habe (höchstwahrscheinlich) eine Nesselsucht, aber diese beeinflusst meinen Alltag nur sehr wenig, da ich mich beim Juckreiz eigentlich gar nicht mehr kratzen muss. Gilt dies trotzdem als Ausschlussgrund?

MfG