Hallo an Alle....
Ich habe mir vor einiger Zeit ein P-Konto einrichten lassen (aufgrund von finanziellen Engpässen wegen einer bereits seit 2 Jahren andauernden Erkrankung) welches nun mit einer Pfändung belegt ist.
Ich habe mich sofort mit dem Gläubiger in Verbindung gesetzt und wollte eine Ratenzahlung vereinbaren, da ich durch die Pfändung nicht mehr an meinen Dispokredit rankomme und somit quasi Mittellos bin.
Dieser wird aber nur zustimmen, wenn ich das Pfändungsschutzkonto in ein normales Girokonto zurück wandeln lassen. Laut dem Gläubiger kann man nur dort die Pfändung ruhen lassen.
Irgendwie erscheint mir das unlogisch, bzw. nicht wirklich seriös, oder ist da tatsächlich etwas drann??
Ich kann die Forderung nicht in einer Summe zurückzahlen und für eine Kündigung des P-Kontos bin ich auch nicht wirklich bereit, da meine finanzielle Situation zur Zeit mehr als angespannt ist.
Ist das typisch, dass man einer Ratenzahlung nur zustimmt, wenn man ein "normales" Girokonto besitzt? Denn wenn ich mein Konto nicht zurückwandeln lasse, kann ich die Forderung nicht tilgen und unterm Strich ist doch niemandem geholfen...