Hallo,
da die Frage anderswo aufkam, frage ich mal hier.
Situation ist die dass jemand ein P-Konto hat und ne pfändung drauf ist.
Da die bank aber Wuchergebühren (nicht p-konto-bezogen, sondern generell nur teures Kontomodell), will er wechseln.
Die mehrheit der Leute meinen hier, er dürfe zwar, aber müsse dann zeitweise ohne P-Konto rumlaufen, es könne bis zu 3 Moante dauern bis das Alte Konto dicht ist, vorher könne und dürfe er auch woanders kein P-konto errichten, etc.
Was ich deefinitiv behauptet hätte:
Hingehen, anderes konto bei neuer Bank machen, an alte Bank Kündigung von bankkonto (oder auch für den Anfang nur den P-Schutz kündigen),
unabhängig wie schnell oder langsam die alte Bank ist einfach den kündigungsschrieb nehmen und mit dem bei der neuen bank die umwandlung ins P-Konto verlangen.
Ich meine, beim basiskonto ist es ja auch so dass man nicht abwarten muss bis irgendwann mal die alte Bank die Konten real geschlossen hat, sondern man bei neuer Bank schon ein basiskonto machen kann wenn man die kündigung der alten Konten nachweist.
Warum sollte es hier bei P-Konto anders sein?
Und dass einen eine pfändung an eine alte Bank mit deren Wuchergebühren heftet, halte ich für ausgemachten Unsinn, schlicht und ergreifend.
Aber mich würde mal die Meinung hier interessieren, wie erwähnt ein P-Konto gegeben auf dem eine Pfändung liegt.
Kann ich das P-Konto kündigen oder das ganze Konto kündigen und zu einer anderen bank umziehen?
oder muss ich, keine Ahnung warum, zum Sankt Nimmerleinstag warten bis der Gläubiger irgendwann mal die pfändung wegmacht um wieder Konten wechseln oder Kündigen zu können?
Dass das alte konto bei gekündigter P-FUntkion wieder voll pfändbar ist, ist mir klar.
Da muss man es Alles eben shclau planen und timen.
geht nur um das Rechtliche hier, ob mans darf oder nicht. :-)