P-Konto: Freibetrag von Bank gekürzt?

Hallo allerseits,

ich habe ein gewaltiges Problem mit meinem P-Konto bei der Postbank:

seit einiger Zeit liegt dort eine Pfändung drauf, welche monatlich Stück für Stück durch die Drittschuldnerzahlungen der Bank mit dem (den Freibetrag übersteigenden) Guthaben reduziert wird. Meinen gesetzlichen Freibetrag habe ich immer voll ausgeschöpft. Soweit, so gut. Nun wurde diesen Monat zwar wie immer die Drittschuldnerzahlung (ca. 310€) ausgeführt, jedoch wurde mir diese plötzlich einfach von meinem gesetzlich geschützten Freibetrag abgezogen, sodass ich plötzlich 310€ weniger von meinem Freibetrag zur Verfügung hatte, was natürlich zu einem existenzbedrohenden Zustand führt. Das kann ja nicht rechtens sein, da das P-Konto ja grade den Freibetrag sichert, um die Lebenssicherung zu gewährleisten und nur Zahlungen an die Gläubiger aus dem den Freibetrag übersteigenden Guthaben ausgeführt werden sollen. Ich habe daraufhin mehrmals versucht mich durch E-mails und Beschwerden mit dem Kontaktformular mit der Postbank in Verbindung zu setzen, erhalte aber seit 10 Tagen keinerlei Antworten und werde immer bevor es zur Verbindung mit einem Berater kommt, aus der Leitung geschmissen. Meine Frage ist nun also, was ich tun kann und an wen ich mich wenden soll? Den Verbraucherschutz? Die BaFin? Ein Verfahren über den Ombudsmann dauert ja im Schnitt 4 Monate..

Danke im Voraus für hilfreiche Antworten!

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P-Konto kündigen trotz Pfändung darauf?

Hallo,
da die Frage anderswo aufkam, frage ich mal hier.
Situation ist die dass jemand ein P-Konto hat und ne pfändung drauf ist.
Da die bank aber Wuchergebühren (nicht p-konto-bezogen, sondern generell nur teures Kontomodell), will er wechseln.

Die mehrheit der Leute meinen hier, er dürfe zwar, aber müsse dann zeitweise ohne P-Konto rumlaufen, es könne bis zu 3 Moante dauern bis das Alte Konto dicht ist, vorher könne und dürfe er auch woanders kein P-konto errichten, etc.

Was ich deefinitiv behauptet hätte:
Hingehen, anderes konto bei neuer Bank machen, an alte Bank Kündigung von bankkonto (oder auch für den Anfang nur den P-Schutz kündigen),
unabhängig wie schnell oder langsam die alte Bank ist einfach den kündigungsschrieb nehmen und mit dem bei der neuen bank die umwandlung ins P-Konto verlangen.

Ich meine, beim basiskonto ist es ja auch so dass man nicht abwarten muss bis irgendwann mal die alte Bank die Konten real geschlossen hat, sondern man bei neuer Bank schon ein basiskonto machen kann wenn man die kündigung der alten Konten nachweist.
Warum sollte es hier bei P-Konto anders sein?
Und dass einen eine pfändung an eine alte Bank mit deren Wuchergebühren heftet, halte ich für ausgemachten Unsinn, schlicht und ergreifend.


Aber mich würde mal die Meinung hier interessieren, wie erwähnt ein P-Konto gegeben auf dem eine Pfändung liegt.
Kann ich das P-Konto kündigen oder das ganze Konto kündigen und zu einer anderen bank umziehen?
oder muss ich, keine Ahnung warum, zum Sankt Nimmerleinstag warten bis der Gläubiger irgendwann mal die pfändung wegmacht um wieder Konten wechseln oder Kündigen zu können?

Dass das alte konto bei gekündigter P-FUntkion wieder voll pfändbar ist, ist mir klar.
Da muss man es Alles eben shclau planen und timen.
geht nur um das Rechtliche hier, ob mans darf oder nicht. :-)

P-Konto, Pfändung, Kündigen

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