Wir hatten einen Wassereinbruch im Auto - wer kommt für die Kosten auf?

Mein Golf 7 hat folgendes Problem : Der Boden Fahrerseite ist sowohl vorne als auch hinten klitsch nass. Seit ca 2 Monaten habe ich auch mit stark beschlagenen, tropfnassen Scheiben zu kämpfen gehabt. Das waren sozusagen die ersten Anzeichen für den Wasserschaden von unten. Beim Absuchen vor nem Monat nach Feuchtigkeit war noch alles trocken. Am 24.12. dann auf dem Weg zur Arbeit sah ich das Übel...überalle Wasser auf dem Boden links vorne als auch hinten. Schnell hat sich jetzt auch schon Schimmel am Sitz und unter dem Sitz gebildet. Bin am 24.12 morgens dann noch direkt in eine offene Werkstatt. Die haben mein Fahrzeug 2 h geprüft und festgestellt, dass der Wassereinbruch nicht von Außen kommt. Also nicht über Dach, Dichtungen, Unterboden, Türen, Lautsprcher etc. Sie konnten nicht feststellen wo der Schaden herkommt. Vermutung Klimaanlage. Er meinte, dass die Schläuche evt falsch verbaut sind und das Wasser zwischen Boden und Unterboden abgeführt wird und der Platz für das Wasser jetzt voll war und es deshalb nach oben ins Auto drückt. Das klingt für mich sehr wahrscheinlich. Weiterhin sind in dieser Baureihe bereits Fahrzeuge mit dem identischen Problem bekannt. Jetzt zur Finanzfrage:

Ich habe keine Garantie mehr für dieses Fahrzeug, So ein Wasserschaden ist meist etwas wovon man viele Jahre später noch etwas von merkt. (Schimmel (Gesundheit), Elektronik) ... Für den Fall, dass es sich um einen Werksfehler handelt - Wer kommt für die Kosten auf? Wie sollte ich bei dieser Problematik vorgehen? Eigentlich sehe ich es nicht ein für einen eventuellen Fehler, der von Grund auf so gebaut wurde nur irgendeinen Cent zu zahlen...

Wer kann helfen bzw hat Vorschläge und Tipps damit das Auto nicht zum großen Verlustgeschäft wird? Kommt dafür eine Versicherung auf?

Geld, Auto, Versicherung
Was bedeuten die Abkürzungen auf der Kaminkehrer-Rechnung?

Wir haben ein EFH mit einer 25 kw Pelletsheizung.

Gestern habe ich drei Rechungen von unserem Kaminkehrer bekommen:

Rechnung 1: Für Leistungen im Jahr 2013
Grundwert je Gebäude für Kehr- und Überprüfungsarbeiten
Begehungspauschale
Verbrennugns- u. Abluftleitung prüfen
Kehrarbeiten an senkrechten Teilen
Abgasrohr kehren, überprüfen auf freien Querschnitt
durchgeführt am K18.06 K05.12
77,79 Euro

Rechnung 2: Für Leistungen im Jahr 2013
Grundwert je Gebäude für Kehr- und Überprüfungsarbeiten
Begutachtung Brennsotff,Lagerung, Feuchtegehalt, Feuerstättenschau
Zuschlag je Feuerstätte
43,36 Euro durchgeführt am F10.07 M10.07

Rechnung 3: Für Leistungen im Jahr 2014
Grundwert je Gebäude für Kehr- und Überprüfungsarbeiten
Begehungspauschale
Kehrarbeiten an senkrechten Teilen
Verbrennugns- u. Abluftleitung prüfen
Abgasrohr kehren, überprüfen auf freien Querschnitt
durchgeführt am K18.06 K17.12
80,47 Euro

"Die Beträge werden 12.07.2015 von Ihrem Konto eingezogen."

Ich habe mal in meinen Unterlagen geschaut. Die letzte Rechnung hatte ich am 15.02.2013 erhalten.

Fragen:
Was bedeuten die Abkürzungen K, F und M vor dem offensichtlichen jeweiligen Datum?
Nach über zwei Jahren stellt der Kaminkehrer eine Rechnung?
Muss ich die Rechnungen alle bezahlen?
Der Kaminkehrer bzw. seine Mitarbeiter haben sich nie bestätigen lassen, wenn sie eine Leistung erbracht hatten - Ist das so üblich bzw. korrekt?
Ist es zulässig am 12.07 das Geld einzuziehen, wenn die Rechnung erst am 10.07. zugestellt wurde?

Weiteres Problem:
Ich habe immer wieder mal "Feuerstättenbescheide" erhalten. Im letzten ist der Termin für die "Emissionsmessung feste Brennstoffe Heizkessel (HK) K Heizraum" für den Zeitraum vom 15.01. - 30.01. 2013/2015 festgelegt.
Die letzte aus diesen Emissionsmessungen resultierende Bescheinigung ist vom 29.01.2013 datiert.
Somit ist die entsprechende Messung für 2015 seit 1/2 Jahr überfällig?

Ich habe meinen Kaminkehrer seit der Freigabe des Wettbewerbs stets beibehalten und mich darauf verlassen, dass er alles ordnungsgemäß erledigt bzw. abrechnet?
War diese Annahme falsch - Was ist zu tun?

Geld, Finanzen, Heizung, rechnung, Recht, Steuern, umwelt
Wieso gibt es bei der Bank zwei Töpfe "Berechnungsgrundlage der gezahlten Steuern"?

Ich habe ein Depot bei der Postbank. Ich habe zuletzt Gewinne realisert.

Vor der Gewinnrealisierung hat ich einen Betrag im Topf "Aktienverluste".

Zuerst habe ich eine Aktienposition mit Gewinn verkauft.

Dadurch ging der Topf Aktienverluste auf 0. Der restliche Verkaufsgewinn wurde mit dem Sparerpauschbetrag verrechnet.

Dann habe ich ein Zertifikat verkauft. Der Sparerpauschbetrag ging durch diesen Verkauf auf 0 und der Topf "Berechnungsgrundlage der gezahlten Steuern - Sonstige" wurde um den verbleibenden Gewinnbetrag erhöht.

Dann habe ich einen ETF verkauft. Der gesamte Gewinn hieraus musste versteuert werden und der Topf "Berechnungsgrundlage der gezahlten Steuern - Sonstige" wurde um den Gewinnbetrag erhöht.

Anschlissend habe ich eine Aktienposition mit Gewinn verkauft. Nun wurde der Topf "Berechnungsgrundlage der gezahlten Steuern - Aktien" um den Gewinnbetrag erhöht.

Fragen hieraus:

Werden Aktienverluste, die ich sehr wahrscheinlich noch realisieren muss, nicht automatisch mit dem Topf "Berechnungsgrundlage der gezahlten Steuern - Sonstige" verrechnet?

Bzw. ist es nicht möglich/zulässig Aktienverluste mit Gewinnen aus ETF's/Zertifikaten verrechnen bzw. umgekehrt?

Wenn das nicht gehen sollte, sollte man dann überhaupt Aktien und gleichzeitig ETF's/Zertifikate in seinem Depot haben?

Ansonsten könnte es ja z. B. passieren, dass man Steuern auf Aktiengewinne zahlen muss, obwohl man vorher große Verluste mit ETF's gemacht hat, und umgekehrt?

Geldanlage, Aktien, Börse, Geld, Kapital, Bank, Depot, Steuern, Zertifikat

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