Unterhaltsvorschuss / Mangelfall und nun doch "teilweise leistungsfähig"

Guten Tag,

zuerst möchte ich mitteilen, dass mein Kind 2 Jahre alt ist und die Kindesmutter Unterhaltsvorschuss seit der Geburt an bezieht. Mein Einkommen wurde überprüft und das Jugendamt ist zum Ergebnis gekommen, dass ich nicht zahlen muss, das Schreiben setze ich hier noch ein. (Etwas weiter unten).

Ich bin auf "Stundenbasis" angestellt, meine Stunden schwanken und daher auch mein Gehalt jeden Monat, sagen wir, zwischen 900 und 1330 Euro. Die letzten 2 Monate habe ich ein mal 1330 und ein mal 1217 Euro verdient, davon wurde mir, was ich wahrscheinlich nicht absetzen kann, jeweils 100 Euro abgezogen, da ich von der Firma einen Roller-Darlehen von 500 Euro erhalten habe, was auf fünf Monate abgezogen wird. Also hätte ich vorletzten und letzten Monat zumindest zum Teil (Fahrtkosten betragen ca. 80 Euro), Unterhalt bezahlen können. Vor 3 Monaten kam die "Befreiung". Ich weiß nun nicht, wann sie sich wieder melden.

Da mehrere Mitarbeiter eingestellt wurden, kann es auch gut sein, dass mein Einkommen auf 1100-1150 runter geht. Ich also ca. 20-70 Euro zahlen müsste.

1.) Wenn ich das nicht melde, ist dass eine unterhaltspflichtverletzung und muss ich, trotz dem Schreiben vom Jugendamt, den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?

2.) Macht es Sinn, freiwillig beim Jugendamt vorzusprechen und dies zu melden, obwohl jederzeit dass Gehalt runtergehen kann und ich keinen Einfluß darauf habe?

3.) Wenn ich z.B. 70 Euro zahlen muss und meine Firma die Aufträge entzogen bekommen würde, und ich arbeitslos werden würde, müsste ich die 70 Euro dann weiterzahlen? Ich meine, dann kann man es ja nicht mehr?

4.) Was würdet Ihr in dieser Situation machen? Denke schon Tage darüber nach.

Diesen Monat verdiene ich ca. 1150 Euro Netto, abzgl. der 100 Euro für das Darlehen für den Roller.

Hier noch das Schreiben vom JA:

Ende Mai 2014.

Sehr geehrter Herr X,

Ihre eingegangenen Unterlagen haben wir geprüft. Anhand dieser Unterlagen kommen wir zum Ergebnis, dass Sie derzeit zur Leistung einer Unterhaltszahlung für Ihr Kind nicht in der Lage sind. Demnach werden wir weiterhin die Leistungen nach dem UVG für Ihr Kind erbringen, ohne von Ihnen einen Ersatz zu verlangen. Insoweit entstehen keine Unterhaltsrückstände. Wir erlauben uns aber zu einem späteren Zeitpunkt wiederum eine Prüfung Ihrer Einkünfte vorzunehmen. Wir werden uns sodann wieder bei Ihnen melden und entsprechende Unterlagen anfordern. Mit freundlichen Grüßen.

Bitte um Hilfe. Vielen Dank!

Geld, Finanzen, Gesetz, Jugendamt, Kindesunterhalt, Recht, Schulden, unterhalt
Neues Haus kaufen bevor höherwertiges altes verkauft ist - wie vorfinanzieren ohne Bonität ?

Hallo,

ich bin Eigentümer eines Hauses, das verkauft werden soll. Ich möchte aber bereits jetzt ein anderes Haus erwerben, das nur ca. die Hälfte des Werts des alten Hauses kostet. Ich gehe davon aus, daß eine Bank mir den Kaufpreis vorfinanzieren könnte, wenn ich den zu erwartenden Erlös aus dem Hausverkauf als baldige Auslöse (plus Gebühr für diese Aktion) anbiete.

Ich habe bereits mit einem Bankberater gesprochen, der mir aber sagte, selbst in diesem Fall sei in erster Linie meine Bonität wichtig, die aber kaum vorhanden ist, da ich dafür zu wenig verdiene. Das alte Haus biete keine Sicherheit, da es mir ja frei stünde, es danach doch nicht mehr verkaufen zu wollen.

Doch es handelt sich ja gar nicht um einen Kredit, der mit Bonität abbezahlt werden soll.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß beiden Beteiligten so ein Geschäft nicht möglich sein sollte. Ich kann mir aber vorstellen, daß es möglich ist, daß ich das Recht, das alte Haus nicht zu verkaufen, vertraglich an die Bank abtrete. Ist dem so ? Dann hätte die Bank die benötigte Sicherheit. Das Haus ist ein gepflegtes Reihenhaus in ruhiger Großstadtlage, also problemlos zu verkaufen. Man könnte sich auf einen realistischen Preis einigen, der einem Verkauf nicht im Wege stünde. Ich wohne nicht selbst in diesem Haus, und der Mieter zieht bald aus.

Müßte der Bank dann eine Hypothek eingetragen werden ? Das kostet dann natürlich auch Gebühren. Würde ich evtl. in Kauf nehmen, weil ich das neue Haus sehr gerne kaufen möchte.

Wenn diese Version eines von der Bank überbrückten Haus"tausches" möglich ist, müßte dann die Bank auch die Maklerfunktion übernehmen ?

Ich habe nämlich vor kurzem einen Makler mit dem Verkauf beauftragt - ohne Vertrag, er macht sich in Kürze erst einmal ein Bild davon.

Über sachkundige Auskünfte wäre ich sehr erfreut !

Vielen Dank schon mal...

Finanzen, Hauskauf, Immobilienfinanzierung, Bonität

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