Hallo!
Ich beschäftige mich gerade mit den Gebührenordnungen von Börsen und versuche die Kosten, die auf Unternehmen, die ein Listing anstreben, gegenüber zu stellen.
Hierbei stoße ich in den Gebührenordnungen der verschiedenen deutschen Börsen immer wieder auf die Begriffe Zulassung, Einführung und Einbeziehung von Wertpapieren.
Ich habe jedoch Schwierigkeiten diese Begriffe sinnvoll einzuordnen. Bei Einbeziehung könnte ich mir vorstellen, dass es sich dabei um Wertpapiere handelt, die bereits an einem anderen regulierten Markt zugelassen sind. Unter Zulassung verstehe ich halt die Zulassung eines Wertpapiers zum Handel. Aber was soll dann die Einführung sein?
Für alle 3 Vorgänge werden von den Börsen verschiedene Gebühren berechnet. Kennt sich hier vielleicht einer mit der Thematik aus und kann für Klarheit sorgen?
Vielen Dank schon einmal!
Gruß
Sebastian