Kann der Arbeitgeber eine Gehaltskürzung vornehmen wenn man sich selbst sozusagen degradiert?
Aufgrund zu hoher psychischer und physischer Belastung stufte sich eine Bekannte vom Schichtführer auf die darunter liegende Position "Crew-Chief"zurück. Ihre Arbeitszeiten und der Großteil ihrer Tätigkeiten veränderten sich nur geringfügig. Ihr Gehalt wurde gekürzt, wodurch sie kaum noch bzw. garnicht mehr für ihren Lebensunterhalt sorgen kann. Was kann sie tun? (Sic: Mich wundert es, dass sie ca. 200€ weniger,als Vollzeitarbeitnehmerin, rausbekommt als ich, als Teilzeitarbeitnehmer. Ich verdiene ca. 3€ weniger als sie, wir arbeiten die selbe Stundenzahl und haben beide Steuerklasse 1, nicht verheiratet keine Kinder) g
3 Antworten
Deine Schlussbemerkung: 3,- Euro weniger (nehme an Brutto) 200,- weniger raus, bei gleicher Steuerklasse, gleichem Status, kann nicht passen. Da muss irgendetwas noch dabei sein.
Zum anderen Thema, für die Entlohnung der Arbeiter, Crewführer, Schichtleiter usw. wird es entweder einen Tarifvertrag, einen Haustarifvertrag, oder ein Schema in der Firma geben.
Da sie vermutlich auch nicht vom einfachen Arbeiter direkt zum Schichtleiter wurde, ist die Rückstufung vermutlich auf die letzte Position erfolgt, die sie eingenommen hatte, bevor sie befördert wurde.
Wenn es nicht passt, kann sie ja das Arbeitsgericht befragen.
Kann es daran liegen, dass sie sich ihrer Verantwortung entledigt hat, für die sie ein wesentlich höheres Gehalt erhielt?
Die Entlohnung muß aufgabenangemessen sein. Wenn sie nicht mehr die Verantwortung eines Schichtführers, sondern eine untergeordnete Position bekleidet, dann entspricht das nicht einfach einem veränderten Einsatz im Rahmen eines Arbeitsvertrags, sondern einer akzeptierten Änderungskündigung für den alten Vertrag und Neuabschluß eines neuen Vertrags in der neuen Position. Natürlich kann dort auch das Gehalt geringer sein. Das ist jedoch korrekt, da ja nicht nach Abschluß des neuen Arbeitsvertrags plötzlich weniger Geld gezahlt wird, sondern die Vergütung durch den Vertrag eindeutig geregelt und ersichtlich war.