GF-Gehalt besser aus operativer Holding beziehen oder aus dem Stammunternehmen?
Ich erwerbe derzeit ein mittelständisches Unternehmen (GmbH). Hierzu gründe ich eine Holding-Gesellschaft als GmbH & Co. KG. Diese Holding soll zum einen die Unternehmensanteile als Gesellschafter halten, eben aber auch die Vermietung und das halten der Immobilie übernehmen. Nun ist geplant weitere Umsätze innerhalb dieser operativen Holding zu generieren.
Meine Frage an dieser Stelle: Ist es besser das GF-Gehalt aus der Holding zu beziehen oder aus dem hauptumsatzführenden Unternehmen !?
Mir gehts halt u.a. um das Thema Höhe des Entgeltes. Kommt es aus der Holding so ist es im Hauptunternehmen durch getrennte Buchhaltungen nicht sichtbar. Steuerlich dürfte es bedingt durch einen Gewinnabführungsvertrag kaum einen Unterschied machen, oder ?
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