Hallo Gruppe,
meine Mutter hat in 2003 ein bAV iVm §3 Nr. 63 EstG abgeschlossen.Ablauf der Präminezahlung sowie Beginn der Rentenzahlung ist der 1.06.2018. Nun hat sie Pst bekommen bzgl. der Wahl Rente oder Kapitalzahlung sowie um die Einsendung der für die Auszahlung benötigten Unterlagen.
Zu den damaligen Vertragsdaten (Rentenbeginn 1.6.2018) hat es aber im Laufe der Zeit gesetzliche Änderungen bzgl. des Rentenbeginnzeitpunktes gegeben. Denn meine Mutter kann nicht am 1.6.2018 in Rente gehen. Sie muss bis zum 31.12.2018 arbeiten. Ihr Rentebeginn ist somit der 1.1.2019.
Wenn die bAV nun am 1.6.2018 ausgezahlt würde (Kapitalzahlung ist gewünscht) müsste sie mit der hohen Steuertabelle eines Klasse 1 Arbeitsnehmers versteuert werden zzgl. der Sozialversicherung (keine KV der Rentner).
Deshalb würden wir gerne die Auszahlung der bAV in das Jahr 2019 verschieben.
Frage:
a) ist das möglich? kann man das bei der Pensionskasse so beantragen
b) ist dieser Schritt so richtig?
Danke für Eurer Tipps