Muß der Gewinn bei Rückfall des Erbaurechts versteuert werden?

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Sollen wir nun alle möglichen Fälle konstruieren, die möglich wären?

Machen wir es einfach mit 2 möglichen Fällen.

  1. Privatgebäude. Die Entschädigung sind wie ein Verkaufspreis zu behandeln udn da der Vertrag ja länger als 10 Jahre lief, steuerfrei.
  2. Betriebsgebäude. Die Entschädigung ist Verkaufspreis udn der Buchwert geht dagegen, der Rest ist Gewinn, ggf. ist ein e 6 b Rücklage möglich.

Es gibt so viele Möglichkeiten, dass man eine Bachelorarbneit daraus machen könnte.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

StevieB 
Beitragsersteller
 02.06.2024, 22:05

Super, Danke. Die Aussage "Die Entschädigung sind wie ein Verkaufspreis zu behandeln" beantwortet schon alle meine Fragen ... :-)