Polizeianwärter: Steuerliche Betrachtung des Praktikums
Mein Sohn macht eine Ausbildung bei der Polizei und ist dafür ca. 200 km von zuhause bei der Ausbildungsstelle untergebracht. Die Heimfahrten hierfür fallen dann wohl unter die Entfernungspauschale und gehören zu den Werbungskosten (Heimfahrt 1 x wöchentlich).
Jetzt ist er für einen praktischen Teil in der Nähe unseres Wohnortes zugeteilt (ca. drei Monate). Kann er für den Praktikumsabschnitt Reisekosten bzw. Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen, obwohl er in dieser Zeit in seinem Elternhaus wohnt und täglich nach Hause fährt? Die Adresse des Elternhauses ist auch noch seine Wohnadresse.
Wie sieht dies aus, wenn ich als Elternteil in dieser Zeit den "Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindlichen, auswärts untergebrachten, volljährigen Kindes" beantrag habe.
2 Antworten
Eventuell hab ich nicht alles verstanden, aber umgekehrt macht es für mich mehr Sinn.
Ausbildungsstätte ist das Revier dem er für die Ausbildung zugeteilt ist.
Die Reise zur schulischen Ausbildung sind Reisekosten und werden vom Dienstherren auch anteilig ersetzt.
Reisekosten gibt es für die Strecken, die für den Arbeitgeber gefahren werden. Sollte er also in der Praktikumszeit zu seiner entfernten Dienststelle fahren müssen - ja.
Verpflegungsmehraufwand hat mit zeitlicher Abwesenheit zu tun. Das müsst Ihr Euch selbst ausrechnen. Doppelte Haushaltsführung wäre noch 'ne Idee.