Eine Frau hat einen alkoholkranken Mann. Sie haben zwei minderjährige Kinder. Er sieht seine Alkoholsucht nicht ein und versäuft doch sein ganzes Einkommen, das aber auch nur noch ganz bescheiden ist, wird rabiat und greift auf das ebenfalls geringe Einkommen der Frau und das Ersparte der Familie zu, nur um weiter zu saufen. Die Frau versucht die Familie zusammen zu halten und zu retten, was zu retten ist. Doch trotz seiner ständigen Beteuuerungen bessert er sich nicht. Im Gegenteil, er wird immer schrecklicher und ausfälliger, wenn er von ihr kein Geld erhält, das er aber nur für seinen Alkoholkonsum einsetzt. Er ist zu sehr erkrankt und ihm bereits gekündigt. Er kann nicht mehr regelmäßig arbeiten. Die Frau will sich nicht scheiden lassen. Kann sie eine Betreuung für ihren Mann erhalten bzw. ab wann kommt sie bei einer Alkoholerkrankung in Betracht?
Betreuung, wenn der Alkoholsüchtige das Geld der Familie versäuft und sie verelendet?
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