Zweitwohnsitzsteuer bei Erbschaft - Bungalow steht leer! wird nicht genutzt.

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Grundsätzlich müsstest Du zahlen:

In den Zweitwohnungssteuersatungen (ZwStS) der Kommunen steht, daß derjenige zahlen muß, der eine Wohnung innehat.

"Auch das Leerstehenlassen der Wohnung bedeutet ein Innehaben der Wohnung zur persönlichen Lebensführung" (VG München · Urteil vom 19. April 2012 · Az. M 10 K 11.4145).

Meistens muß man jedoch nicht zahlen, wenn die Wohnung leersteht aber man Vermietungsbemühungen nachweisen kann; auch persönliche Gründe können eine Rolle bei einer evtl. Befreiung spielen.

Im Formular der Kommune ist ein Feld enthalten, in das man Gründe für die Einschätzung der Nichtsteuerpflicht eintragen kann.

Das kannst Du das eine oder andere versuchen. Durchaus könnte hier die Erbschaftsangelegenheit eine Rolle spielen von der Steuer befreit zu werden.

Also wende Dich an Deine Kommune.

Ich würde sagen nein - denn wenn ich das richtig verstanden habe, dann nutzt du dieses Grundstück nicht, d.h. es ist leer stehend. Um diese Steuer zu rechtfertigen, müsstest du dort einen " Zweitwohnsitz " angemeldet haben.