Zweitwohnsitz in der selben Stadt oder sonstige Vorschläge?

5 Antworten

Zweitwohnsitz kann man nach wie vor angeben,aber nicht mehr steuerlich geltend machen.Wenn Du Deinem Vermieter Bescheid gibst tust Du gut daran sie im Mietvertrag mit einzubeziehen,sonst kann der Vermieter von heute auf morgen von Dir verlangen,dass die auszieht.

blubb0r0r 
Beitragsersteller
 01.12.2010, 08:06

Aber es kostet nichts wenn man einen Zweitwohnsitz in der selben Stadt anmeldet?

anjanni  01.12.2010, 08:08
@blubb0r0r

Das hängt davon ab, ob die Stadt eine Zweitwohnsitzsteuer erhebt oder nicht. Dabei ist das dann auch egal, ob der Zweitwohnsitz in derselben oder einer anderen Stadt ist.

Du kannst es dem Vermieter angeben, ohne daß sie sich bei der Stadt anmeldet.

Ob ein Zweitwohnsitz was kostet, hängt von der Stadt ab, in der Ihr wohnt. Manche haben eine Zweitwohnungssteuer.

Ihre Eltern haben vermutlich wegen des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags (und was sonst noch so alles dranhängt) Sorge, daß sie sich zu Hause abmeldet. Das ist aber Quatsch: so lange sie für Ihr Kind aufkommen, ist es egal, wo der Hauptwohnsitz gemeldet ist. Das Finanzamt erkennt das auch weiterhin an (meine Tochter war hinterher auch nicht mehr bei mir gemeldet).

du kannst der einen untermietvertrag geben,muste nur deinen vermieter fragen,der kann da nix dagegen haben eigentlich,und schion geht es offiziell,auch für die NK ,und melden braucht die sich da nicht,kann bei den eltern gemeldet bleiben

blubb0r0r 
Beitragsersteller
 01.12.2010, 08:06

und was ist mit ummelden? Zweitwohnsitz in der selben Stadt?

Hallo. Meiner Erfahrung nach braucht es keine Ummeldung für den Vermieter. Allerdings würde ich ihn dazu einfach mal befragen wie er das sieht.

melde sie beim vermieter, das reicht