Kann ich in der Schule nur meinen Zweitwohnsitz angeben (volljährig)?

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Du hast das Recht einen Hauptwohnsitz und einen Zweitwohnsitz frei zu wählen.Üblich wäre es,den Hauptwohnsitz anzugeben.Kannst Du den nicht einfach drehen? Dorthin wo Du regelmäßig gehst,Dich aufhältst,die Post erhältst? Ich vermute,Du wohnst sowohl bein den Eltern,als Du auch eine eigene Wohnung hast? Beste Grüße

FauliFettmon 
Beitragsersteller
 19.12.2016, 09:18

Ich hab den Hauptwohnsitz bei meinen Eltern und den Zweitwohnsitz bei meinem Lebenspartner. Ich habe den Bafög Antrag in der Stadt gestellt in der meine Eltern wohnen, deswegen wäre es leichter, diesen als Hauptwohnsitz zu behalten, aber es ist auch sehr teuer den Zug jeden Tag zu bezahlen und wenn ich meinen Zweitwohnsitz angeben würde, hätte ich Anspruch auf ein Ticket

jerkfun  19.12.2016, 09:24
@FauliFettmon

Rein formell,wenn Du den Anspruch auf ein Ticket auf den Hauptwohnsitz / Schule hast,würde ichs auch so angeben.Also teile dem Bafög Amt mit,das Du den Wohnsitz beim Lebenspartner hast.Adresse.Bei den Eltern hast Du keinen,oder allenfalls den zweiten Wohnsitz.

Ja. da du an deinem Zweitwohnsitz ja auch wohnst, kannst du natürlich nur den angeben.

Frag mal im Sekretariat nach, welche Adresse anzugeben ist.

Die Schule braucht einen Wohnsitz/eine Adresse. Im Grunde spielt es für sie keine Rolle, welcher das ist. Und wenn der noch im Einzugsbereich liegt, wird sie auch nicht nachfragen.

Gib deinen Hauptwohnsitz an, mit dem Vermerk, dir alles weitere an deinen Zweitwohnsitz zu schicken. Sollte möglich sein, da du 18 bist.