Kann ich in der Schule nur meinen Zweitwohnsitz angeben (volljährig)?
Ich bin volljährig und gehe auf eine Berufsschule in Bayern, ich habe einen Hauptwohnsitz direkt in der Stadt in der die Schule ist und einen Zweitwohnsitz etwa 50 km entfernt. Diese Stadt gehört auch noch zum Schulsprengel. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob es reicht nur meinen Zweitwohnsitz anzugeben oder ob ich beide angeben muss. Aus persönlichen Gründen wäre es mit lieber nur den Zweitwohnsitz anzugeben.
Danke schon mal für alle Antworten:))
5 Antworten
Du hast das Recht einen Hauptwohnsitz und einen Zweitwohnsitz frei zu wählen.Üblich wäre es,den Hauptwohnsitz anzugeben.Kannst Du den nicht einfach drehen? Dorthin wo Du regelmäßig gehst,Dich aufhältst,die Post erhältst? Ich vermute,Du wohnst sowohl bein den Eltern,als Du auch eine eigene Wohnung hast? Beste Grüße
Rein formell,wenn Du den Anspruch auf ein Ticket auf den Hauptwohnsitz / Schule hast,würde ichs auch so angeben.Also teile dem Bafög Amt mit,das Du den Wohnsitz beim Lebenspartner hast.Adresse.Bei den Eltern hast Du keinen,oder allenfalls den zweiten Wohnsitz.
Ja. da du an deinem Zweitwohnsitz ja auch wohnst, kannst du natürlich nur den angeben.
Frag mal im Sekretariat nach, welche Adresse anzugeben ist.
Die Schule braucht einen Wohnsitz/eine Adresse. Im Grunde spielt es für sie keine Rolle, welcher das ist. Und wenn der noch im Einzugsbereich liegt, wird sie auch nicht nachfragen.
Gib deinen Hauptwohnsitz an, mit dem Vermerk, dir alles weitere an deinen Zweitwohnsitz zu schicken. Sollte möglich sein, da du 18 bist.
Ich hab den Hauptwohnsitz bei meinen Eltern und den Zweitwohnsitz bei meinem Lebenspartner. Ich habe den Bafög Antrag in der Stadt gestellt in der meine Eltern wohnen, deswegen wäre es leichter, diesen als Hauptwohnsitz zu behalten, aber es ist auch sehr teuer den Zug jeden Tag zu bezahlen und wenn ich meinen Zweitwohnsitz angeben würde, hätte ich Anspruch auf ein Ticket