Steuererklärung: Zweitwohnsitz
Hallo Leute,
ich brauche nochmal eure Hilfe. Folgender Sachverhalt:
- Lehramt Referendariat von Anfang 2013 bis Mitte 2014
- Hauptwohnsitz bei den Eltern
- Zweitwohnsitz in der Nähe der zugewiesenen Schule (ca. 200 km Entfernung)
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit der Zweitwohnsitz anerkannt wird bei der Steuererklärung? Muss man Vorort (am Zweitwohnsitz) offiziell gemeldet gewesen sein? Für den Veranlagungszeitraum 2013 sollte es noch kein Problem sein, ab 2014 muss ein offizieller Mietvertrag mit den Eltern besehen, korrekt? Wie wird der Sachverhalt im Veranlagungszeitraum 2014 behandelt, wenn kein Mietvertrag mit den Eltern bestand?
Vielen Dank und Grüße
Nic
2 Antworten
Doppelte Haushaltsführung wird anerkannt wenn:
1. Ein eigener Hausstand am heimischen Wohnort
und
2. Eine Zweitwohnung am auswärtigen Beschäftigungsort
sowie der Lebensmittelpunkt muß am Hauptwohnort sein
Bei ledigen Arbeitnehmern befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen an dem Wohnort, zu dem die engeren persönlichen Beziehungen bestehen. Die persönlichen Beziehungen können ihren Ausdruck besonders in Bindungen an Personen, z. B. Eltern, Verlobte, Freundes- und Bekanntenkreis, finden, aber auch in Vereinszugehörigkeiten und anderen Aktivitäten.
Wenn Du bei den Eltern wohnst hast Du seit 2014 KEINEN eigenen Hausstand mehr, es sei denn Du beteiligst Dich nachweislich an den Kosten:
Beträgt die Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers mehr als 10 Prozent der monatlich regelmäßig anfallenden laufenden Kosten der Haushaltsführung (z. B. Miete, Mietnebenkosten, Kosten für Lebensmittel und andere Dinge des täglichen Bedarfs) ist von einer finanziellen Beteiligung oberhalb der Bagatellgrenze auszugehen (BFH, Urteil vom 16.01.2013, VI R 46/12).
Daher ergibt sich:
Bis 2013 = auch ohne Nachweis der Kostenbeteiligung möglich
ab 2014: mind. 10% der Kosten müssen nachweislich getragen werden
Diese Kostenbeteiligung braucht nicht in Form eines Mietvertrages erfolgen; die Kostenbeteiligung sollte allerdings, analog zu Mietzahlungen, regelmäßig monatlich überwiesen werden - von quittierten Barzahlungen ist dringend abzuraten....
Ach so - hatte ich vergessen:
zur steuerlichen Geltendmachung braucht man nicht gemeldet sein
ABER aus melderechtlichen Gründen (Fristen beachten) und wegen einer evtl. Zweitwohnsitzsteuer (bei der Stadt nachfragen, ob es sie dort gibt) ist eine Anmeldung i. d. R. zwingend.
Das Nichtanmelden stellt eine Ordnungswidrigkeit dar - das Vorenthalten der Zweitwohnsitzsteuer kann eine Steuerhinterziehung sein.
Beide Vergehen würden sanktioniert...
Du mußt Dich am Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz angemeldet haben und zwar gleichzeitig.
Super vielen Dank für die sehr ausführliche und klare Antwort.
Wie sieht es bezüglich folgendem Punkt aus:
Muss man am Zweitwohnsitz offiziell gemeldet gewesen sein? Oder reichen hier auch die Mietzahlungen als Nachweis aus?