Steuererklärung: Zweitwohnsitz

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Doppelte Haushaltsführung wird anerkannt wenn:

1. Ein eigener Hausstand am heimischen Wohnort

und

2. Eine Zweitwohnung am auswärtigen Beschäftigungsort

sowie der Lebensmittelpunkt muß am Hauptwohnort sein

Bei ledigen Arbeitnehmern befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen an dem Wohnort, zu dem die engeren persönlichen Beziehungen bestehen. Die persönlichen Be­ziehungen können ihren Ausdruck besonders in Bindungen an Personen, z. B. Eltern, Ver­lobte, Freundes- und Be­kanntenkreis, finden, aber auch in Vereinszugehörigkeiten und anderen Aktivitäten.

Wenn Du bei den Eltern wohnst hast Du seit 2014 KEINEN eigenen Hausstand mehr, es sei denn Du beteiligst Dich nachweislich an den Kosten:

Beträgt die Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers mehr als 10 Prozent der monatlich regelmäßig anfallenden laufenden Kosten der Haushaltsführung (z. B. Miete, Mietnebenkosten, Kosten für Lebensmittel und andere Dinge des täglichen Bedarfs) ist von einer finanziellen Beteiligung oberhalb der Bagatellgrenze auszugehen (BFH, Urteil vom 16.01.2013, VI R 46/12).

Daher ergibt sich:

Bis 2013 = auch ohne Nachweis der Kostenbeteiligung möglich

ab 2014: mind. 10% der Kosten müssen nachweislich getragen werden

Diese Kostenbeteiligung braucht nicht in Form eines Mietvertrages erfolgen; die Kostenbeteiligung sollte allerdings, analog zu Mietzahlungen, regelmäßig monatlich überwiesen werden - von quittierten Barzahlungen ist dringend abzuraten....

NicBerg 
Beitragsersteller
 13.05.2015, 14:06

Super vielen Dank für die sehr ausführliche und klare Antwort.

Wie sieht es bezüglich folgendem Punkt aus:

Muss man am Zweitwohnsitz offiziell gemeldet gewesen sein? Oder reichen hier auch die Mietzahlungen als Nachweis aus?

DerSchopenhauer  13.05.2015, 14:19
@NicBerg

Ach so - hatte ich vergessen:

zur steuerlichen Geltendmachung braucht man nicht gemeldet sein

ABER aus melderechtlichen Gründen (Fristen beachten) und wegen einer evtl. Zweitwohnsitzsteuer (bei der Stadt nachfragen, ob es sie dort gibt) ist eine Anmeldung i. d. R. zwingend.

Das Nichtanmelden stellt eine Ordnungswidrigkeit dar - das Vorenthalten der Zweitwohnsitzsteuer kann eine Steuerhinterziehung sein.

Beide Vergehen würden sanktioniert...

Du mußt Dich am Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz angemeldet haben und zwar gleichzeitig.