Falsche angaben zum Wohnsitz, strafbar?

5 Antworten

Wenn dann kannst du das beim Einwohnermeldeamt melden.

Aber was soll daran verboten sein.

Die sind offiziell in Stadt A mit dem ersten Wohnsitz gemeldet und da gehört denen eine Wohnung mit einer Ladungsfähigen Adresse.

Wenn sie nun "für längere Zeit" in Stadt B wohnen, ist es schwer denen das Nachzuweisen, das dieses ihr Hauptwohnsitz ist.

Aber du kannst es dem Meldeamt anzeigen und die Überprüfen es dann.

victor83 
Beitragsersteller
 08.05.2018, 07:46

Ich denke das auch viel mit Steuer zu tun hat, allein weil Wochenendhaus gemeldet ist und nicht zweit Wohnsitz. Ich kann hier nicht so ins Detail gehen

Deepdiver  08.05.2018, 07:48
@victor83

Das stimmt auch.
jede Stadt bekommt durch die Einwohner Steuern. Deswegen gibt es ja das Meldegesetz. Du solltest es mal beim Einwohnermeldeamt anzeigen und dann schauen die weiter.

Und was geht das jetzt Person C an? Was ändert sich für Person C "wenn sie petzen geht" ?

Außerdem - wo liegt ein Unterschied in einer Meldung als Wochenendwohnung und zweitem Wohnsitz?

victor83 
Beitragsersteller
 08.05.2018, 07:57

Hat mit der Steuer zu tun ein zweit Wohnsitz wird anders versteuert als ein Wochenenhaus.

Der Ort, wo der Mensch sich überwiegend aufhält
Die Meldebehörden definieren den Hauptwohnsitz als diejenige Adresse, an der sich der Bürger überwiegend aufhält. Wer sich also etwa ein Ferienhaus am Strand oder in den Bergen zulegt, ob als Eigentum oder zur Miete, dürfte sich dort allenfalls ein paar Wochen im Jahr aufhalten. Sein Lebensmittelpunkt bleibt aber der Erstwohnsitz, also der Ort, an dem seine Familie lebt, sein Arbeitsplatz ist und an dem er die allermeisten seiner sozialen Kontakte unterhält. Auch der Zweitwohnsitz muss beim zuständigen Amt angemeldet werden, der Erstwohnsitz bleibt aber Hauptwohnsitz.

Quelle: https://www.immobilienscout24.de/umzug/ratgeber/ummelden/zweitwohnsitz-anmelden/hauptwohnsitz.html

Man kann es beim Einwohnermeldeamt angeben. Die werden die Familie anschreiben um den Sachverhalt zu klären.. Ich denke aber nicht, dass ein Bußgeld fällig wird, da die Familie ja regulär ihre Steuern am Erstwohnsitz zahlt. Zudem ist es natürlich auch schwer zu beweisen, dass die Familie ihren Lebensmittelpunkt am Wohnsitz 2 hat... Sie könnten auch sagen: sind jetzt zwar schon 8 Monate vorwiegend hier, aber unser Lebensmittelpunkt bleibt definitiv an Wohnsitz 1.

Vielleicht einfach mal das Einwohnermeldeamt hierüber schriftlich informieren.

Strafe: Vermutlich 500,00 Euro

https://www.google.com/amp/s/amp.focus.de/immobilien/praxistipps/wohnsitz-ummelden-kosten-fristen-bussgelder_id_7418296.html

victor83 
Beitragsersteller
 08.05.2018, 07:45

Naja ich sag nur Lohnsteuer... Allein der km unterschied von stadt A zur arbeit und von B zur arbeit. Dann ist auch ein unterschied ob Wochenendhaus nicht der zweit Wohnsitz gemeldet ist. Soviel konnte ich schon Raus finden. Kann mir nicht vor stellen das es so glimpflich bestraft wird.

alarm67  08.05.2018, 07:47
@victor83

Lese den Link, ich sehe das einfach als nicht fristgerechte Ummeldung!

Strafe bis zu 500 Euro.

Da kannst Du reden und denken, wie Du willst.

Aber wie gesagt: Dann melde es dem Amt! Gut ist!

frag doch einfach beim einwohnermeldeamt nach