Zwei meiner Mieter streiten sich. Bin ich verpflichtet einzuschreiten?
Ich wohne in einer 1Familienhaus-Gegend, auf dem Grundstück befinden sich drei separate Wohnungen, von der ich eine selbst bewohne, die beiden anderen sind vermietet. Beide Parteien sind sich Spinnefeind und beleidigen einander. Ich war noch bei keinem solcher Vorfälle dabei! Beide Parteien fordern, dass ich als Vermieterin einschreite. Wo könnte ich das eventuell in einem entsprechendem Gesetz nachlesen, was oder ob ich etwas unternehmen muss?
10 Antworten
Was denken die denn, das du unternehmen sollst? Sollst du ein bisschen schimpfen, oder fordert Partei A, dass du Partei B kündigen sollst (und umgekehrt)? Wenn die Leut erwachsen genug sind, eine Wohnung zu mieten, sollten sie auch erwachsen genug sein, ihre Streitigkeiten miteinander auszuhandeln. Du hast nur Einfluss darauf, dass die Parteien die "Hausordnung" einhalten, also z. B. dass nicht einer seinen Müll in die Tonne des anderen kippt oder so laut lärmt, dass der andere dadurch gestört wird. In dem Fall kannst du ermahnen und abmahnen und ggf. mit Kündigung drohen.
Wenn das private Auseinandersetzungen sind..würde ich mich als Vermieter tunlichst raushalten.
Sind es allerdings Vorkommnisse die mit dem wohnen allgemein etwas zu tun haben..solltest du mit beiden Mietern gleichzeitig eine Aussprache führen..ist es das nicht..sollten sie ihren Streit für sich klären.
ICH..würde eben vorziehen, das persönliche Gespräch zu suchen!!
Was du tun würdest..bleibt dir überlassen!!
Wenn sich nun beide so nachhaltig beschweren und von dir fordern, dass du einschreiten sollst, dann kannst du einfach beiden erstmal eine Abmahnung wegen Störung des Hausfriedens schicken. Offensichtlich sind sich in der Hinsicht beide Parteien einig, dass der andere Unruhe stiftet. Was solltest du sonst tun. Mit erhobenem Zeigefinger mit den einzelnen Parteien schimpfen?
Das ist wohl die beste Lösung, wenn da keine Ruhe einkehrt... Ich würde mich da auch nicht einmischen...Die sind doch alt genug, um ihre Probleme selber zu lösen.
Somit hat die Vermieterin auch dem Wunsch der Streithähne Folge geleistet und reagiert. Jetzt ist es an den Mietern sich danach zu verhalten. Tun sie das nicht, ist es mit einer erfolgten Abmahnung im Rücken auch eher möglich den beiden zu . Keiner weiß, wie sich das nachbarschaftliche Verhältnis entwickeln wird. Zeigen sich die beiden uneinsichtig, hat sie schon mal nachweislich was in der Hand.
ermahne einfach beide Seiten sich an die Hausordnung zu halten. Da steht in der Regel drin dass sich Mieter rücksichtsvoll zu verhalten haben. Der Krach stört mit Sicherheit auch die Nachbarn --- drohe beiden mit Kündigung wenn sie keine Ruhe geben und ziehe das auch durch.
Sollte es sich um ein Kärmbelästigung handeln, solltest du dich einschreiten das streitigkeiten privat ausgeübt werden und in der offentlichkeit nicht gewünscht werden. Bei offentlicher gewalt (beleidigungen) solltest du wenigstens drauf hinweisen das soetwas nicht alle mitbekommen müssen und wenn man sich ausreden will gefälligst ruhig und sachlich bleibt. Den Konflikt gegenfalls lösen damit ruhe herrscht
Genau das würde ich nicht tun. Sie ist die Vermieterin, nicht ihr Kindermädchen. Führt sie mit beiden gleichzeitig ein Gespräch kann sich die Lage ganz schnell wandeln und plötzlich ist sie die Gelackmeierte, weil sich auf einmal die bisher verfeindeten Mietparteien auf einmal gegen sie verbünden. Was sie natürlich nicht davon abhält nach dem Gespräch ihre Fehde weiterzuführen. Ich weiß, das ist Kindergarten und das sind erwachsene Leute. Trotzdem ist das nicht von der Hand zu weisen. Ich als Vermieter würde mir ein Gespräch nicht antun. Schriftliche Abmahnung an beide und fertig.