Kündigung wegen Verkauf nach 40 Jahren?

5 Antworten

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Eine Eigenbedarfskuendigung setzt Eigenbedarf voraus. Der Vermieter muss die Wohnung(en) also fuer sich oder eine privilegierte andere Person (enge Angehoerige, Pflegepersonal u.s.w.) benoetigen. Das kann aber nicht der Fall sein, wenn er die Immobilie verkaufen will. Der derzeitige Vermieter ist also nicht zu einer Eigenbedarfskuendigung berechtigt, der Erwerber der Immobilie kann es aber nach dem Erwerb und der Eintragung ins Grundbuch sein. Die Kuendigungsfrist betraegt in dem Fall wegen der langen bisherigen Mietdauer (knapp) 9 Monate.

Du schreibst, es handele sich um ein Haus mit insgesamt 2 Wohnungen. Es wird aus deiner Frage aber nicht klar, ob die andere Wohnung ebenfalls vermietet wurde oder ob die Vermieterin diese selbst bewohnt. Sollte sie die Wohnung selbst bewohnen, haette sie bei einem Haus mit insgesamt nicht mehr als 2 Wohnungen gem. BGB § 573a ein Sonderkuendigungsrecht, mit dem sie ohne Begruendung aber mit um 3 Monate verlaengerter Kuendigungsfrist kuendigen koennte. Darauf kann sie sich jedoch nicht berufen, wenn sie das Haus anschliessend sowieso verkaufen und ihre eigene Wohnung selbst aufgeben will. Kuendigt sie jedoch mit (hier) zwoelfmonatiger Frist nach BGB § 573a und entscheidet sich erst nach Ablauf der Kuendigungsfrist zum Verkauf, bleibt die Kuendigung wirksam, wenn ihr nicht nachgewiesen werden kann, dass die Verkaufsabsicht tatsaechlich doch schon vorher bestanden hat und sie die Kuendigung nur ausgesprochen hat, um einen hoeheren Verkaufspreis erzielen zu koennen.

Sind jedoch beide Wohnungen vermietet, gibt es gar kein Sonderkuendigungsrecht nach BGB § 573a.

Man kann es also drehen und wenden, wie man will. Die Vermieterin ist hier weder zu einer Eigenbedarfskuendigung berechtigt (weil ein solcher bei gleichzeitigen Verkaufsabsichten ja gar nicht bestehen kann), noch zu einer Sonderkuendigung nach BGB § 573a.

Wir hatten Anfang des Jahres eine ähnliche Situation.

Eine Kündigung aus Eigenbedarf kann der Vermieter hier nicht geltend machen, dafür sind die Voraussetzungen nicht gegeben. Es gibt aber die Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen, also wenn die Tatsache dass das Haus vermietet ist den Kaufpreis deutlich mindert. Mach dich da mal schlau, zb beim Mieterschutzbund.

Grundsätzlich ist es aber nicht so einfach, Mieter raus zu bekommen. Kauf bricht Miete nicht. Und je länger man zur Miete wohnt, desto länger die Kündigungsfrist.. Bei uns hat damals der Makler dann versucht, uns rauszukaufen..

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Doch der Käufer müßte alles übernehmen. Für Eigenbedarf sind die Hürden hoch. Er müßte praktisch obdachlos sein (bzw seine Kinder). Zumindest in Österreich. Er kann ihnen aber auch was Vergleichbares anbieten.

Nein, das geht natürlich nicht. Der Verkauf und Eigenbedarf anmelden widerspricht sich sogar.

Pika2020 
Beitragsersteller
 22.11.2020, 18:23

Gibt es denn sonst einen Grund zum kündigen? Miete etc wird immer gezahlt, gibt es den Kündigungsgrund Weiterverkauf? Oder kann es dann erst der neue Käufer? LG

Ronox  22.11.2020, 18:30
@Pika2020

Ich bin jetzt kein Experte für Mietrecht, aber der einzige Kündigungsgrund, der mir sonst noch einfällt, wäre wegen Verhinderung der wirtschaftlichen Verwertbarkeit des Grundstücks, beispielsweise in einigen Fällen, wenn man ein altes Gebäude abreissen und was Neues bauen möchte (siehe § 573 BGB). Aber das wäre wenn dann ein Kündigungsgrund des Erwerbers. Die Mieter sind relativ gut geschützt vor willkürlichen Kündigungen.

Der (aktuelle) Eigentümer kann kündigen.

Pika2020 
Beitragsersteller
 22.11.2020, 18:19

Sicher? Auch für den Verkauf?

ok danke

presuntodelgado  22.11.2020, 18:19
@Pika2020

VOR dem Verkauf.

Pika2020 
Beitragsersteller
 22.11.2020, 18:21
@presuntodelgado

Dann muss sie ja den Eigenbedarf auch eigentlich ein Jahr nutzen, nicht?

naja egal danke :)

presuntodelgado  22.11.2020, 18:25
@Pika2020

Sorry, will hier keine falschen Infos geben. Klär das am besten mit einem guten Fachanwalt. Viel Erfolg!