korrekte Nebenkostenabrechnung mit Öl sowie Holzheizung + Wärmezähler - kennt sich jemand aus?

5 Antworten

Beides falsch.

Es werden alle Brennstoffkosten des verbrauchten Brennmaterials ermittelt. Also genau die Menge Holz mit dem Einkaufspreis je Ster, die tatsächlich im Abrechnungszeitraum verbraucht wurde und genau die Menge Öl mit dem Einkaufspreis je Liter, die verbraucht wurde.

Die Wärmemengenzähler dienen dazu, den anteiligen Verbrauch je Wohneinheit zu ermitteln. Da wird zunächst nichts mit Zählerständen multipliziert.

Alle Mengeneinheiten, die aufgrund der Zählerstände für das Abrechnungsjahr ermittelt wurden, werden addiert und dann wird ausgehend von der ermittelten Gesamtmenge der anteilige Verbrauch je Wohneinheit in Prozent ermittelt.

Je nach Mietvertrag werden dann 30 bis 50 Prozent der Gesamtkosten nach Wohnfläche verteilt und nur der verbleibende Rest, also 50 bis 70 Prozent nach den zuvor ermittelten Prozentsätzen umgelegt. Nur so wird eine korrekte Abrechnung daraus.

Zu berücksichtigen ist dabei auch noch, wieviel Heizenergie für die Warmwasserbereitung gebraucht wurde und diese ist dann nach anteiligem Warmwasserverbrauch umzulegen.

bwhoch hat die beste und sachlichste Antwort gegeben. Zu den Kosten der Energieträger müssen noch die Kosten für Wartung, Schornsteinfeger, Miete für die Energiezähler etc. (keine Reparaturen) hinzugezählt werden. Wer liest denn die Energiezähler ab? Ich lasse es durch die Fa. Brunata machen, gebe lediglich online die o. g. Daten ein und einige Tage später kommt die Aufschlüsselung für jede Partei. Es gibt aber auch noch andere Firmen, die diese Dienste anbieten.

"Ballerbirne" hat in sofern recht, dass Wärmemengenzähler montiert sein müssen, um die gelieferte Energie zu ermitteln.

Die Zähler sind auf jeden Fall in der Wohneinheit zu installieren, und nicht wie oft vorgefunden im Heizungsraum, da der Wärmeverlust auf dem Weg vom Wärmeerzeuger zu deiner Wohnung zu Lasten des Vermieters geht.

Grüße, ---->

bwhoch2  25.02.2015, 12:34

Unfug! Hat das Haus für jede Wohnung einen Heizkreis, können die Wärmemengenzähler auch im Heizraum montiert sein. In der Regel geht der Wärmeverlust nicht nach draussen verloren, sondern trägt mit zur Beheizung des Hauses bei, was über die Kostenaufteilung 30:70 bis max. 50:50 abgedeckt wird. Also zum Beispiel 30 % der Gesamtkosten werden nach Wohnfläche umgelegt und 70 % nach tatsächlichem Verbrauch aufgeteilt.

da der Wärmeverlust auf dem Weg vom Wärmeerzeuger zu deiner Wohnung zu Lasten des Vermieters geht.

Dieser Satz ist schlicht falsch. Denn natürlich müssen Mieter auch den Transportverlust bezahlen.

Man sollte sich schon an die Regeln von GF halten und nur dann antworten, wenn man auch Bescheid weiß.

PoisonArrow  25.02.2015, 15:04
@bwhoch2

Nein, der Mieter muss nicht für die Verluste aufkommen, da die vorschriftsmäßige Dämmung gemäß ENEV Sache des Vermieters ist. Wenn es sich um einen Altbau handelt und die Whg. des Mieters in etlicher Entfernung zum Heizraum liegt, dann sind die Mehrkosten gewiss nicht unerheblich und tragen garantiert nicht zur Beheizung der Whg. bei, in der der Mieter wohnt. Daher ganz klare Regelung: Zähler am Wärmeerzeuger UND am Eintritt in die Wohneinheit. Die Transferkosten sind nicht auf den Mieter umlegbar. Das kannst du nachlesen. Ich mache die Gesetze nicht. Besser informieren als das Wissen anderer anzuzweifeln....

Wenn an allen Zuflussrohren Wärmemengenzähler angebracht sind (auch an denen des Vermieters) lässt sich die Verteilung der Wärmeleistung genauestens errechnen.

Dann werden die Wärmemengen des Vermieters denen des Mieters gegenüber gestellt und der prozentuale Verbrauch beider Parteien eindeutig erfasst.

Die Brennstoffkosten können so eben so genau prozentual verteilt werden.

PoisonArrow  25.02.2015, 11:13

Pauschal und grob gesehen richtig. WMZ werden jedoch im RÜCKLAUF installiert, nicht im "Zuflussrohr". Im Zulauf wird der Vorlauffühler eingesetzt. sollte jetzt keine Besserwisserei sein, nur eine Anmerkung

Grüße, ---->

Hallo,

Wenn du schon Zweifel an der Abrechnung hast, würde ich sie komplett prüfen lassen. Ich hab das früher durch den Mieterbund machen lassen, mittlerweile lasse ich aber jede Abrechnung bei http://www.mineko.de/ prüfen. Bin ich einfach auf der sicheren Seite und muss mich nicht mit Detailfragen auseinandersetzen.