Brief vom Gerichtsvollzieher ablehnen?
was passiert, wenn ich einen Brief, der vom Gerichtsvollzieher in den Briefkasten geworfen wurde, mit "Annahme verweigert" zurückschicke? Es geht übrigens nicht um einen Zahlungsbefehl oder ähnlich Ernsthaftes, sondern um eine lästige Person, die mich mit dämlichen Behauptungen belästigt. Nach bereits zwei Einschreiben, die ich zurückgehen liess, jetzt eben der Gerichtsvollzieher.
5 Antworten
Man kann einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung von Post gegen Kosten beauftragen. Dabei prüft der Gerichtsvollzieher nicht den Rechtsgrund und es liegt auch kein gerichtlicher Titel vor - insoweit gibt es keine Rechtsfolgen, wenn man die Annahme verweigert. Dem Absender bleibt der Rechtsweg. Dieser Weg wird oft gewählt zur Einschüchterung.
Mir sträuben sich die Haare, wenn ich hier manche Antworten und Mutmaßungen lese. Wenn man keine Ahnung hat, sollte man schweigen. Fast alles was bislang geschrieben wurde, war völliger blödsinn. Es kommt keine Polizei und der Gerichtsvollzieher war nicht zum vollstrecken dar. Er wurde lediglich mit einer Zustellung eines Schriftstückes beauftragt.
Die Frage war, ob man einen Brief welcher von Gerichtsvollzieher zugestellt wurde, die Annahme verweigern kann.
Hierzu vorweg: Ein Gerichtsvollzieher ist KEIN Beliehender Unternehmer des Staates. Diese sind Beamte beim jeweiligen Amtsgericht. Die Aufgaben eines Gerichtsvollziehers sind in der Zivilprozessordnung geregelt. Der Gerichtsvollzieher kann mit der Beitreibung von Geld usw. beauftragt werden - hierzu ist ein vollstreckbarer Titel nötig. Weiterhin kann der Gerichtsvollzieher mit der Zustellung von sogenannten Willenserklärungen (Kündigung, Einspruch, einfache Schreiben) beauftragt werden. Hierbei hat er nur zu prüfen, ob kein sittenwidriger Inhalt vorhanden ist. Wenn kein sittenwidriger Inhalt vorhanden ist, MUSS der Gerichtsvollzieher das Schriftstück zustellen, egal ob er es für sinnvoll hält. Dies kann er selbst - also persönlich - machen oder mittels Postzustellung. Über die Übergabe bzw. wenn niemand angetroffen wurde, wird eine Urkunde erstellt. Diese dient als Zugangsnachweis und hat gerichtliche Beweiskraft. Sobald das Schriftstück übergeben wurde bzw. in den Briefkasten eingelegt wurde, gilt dieses als zugestellt. Auch wenn du das Schriftstück zurück sendest, gilt es als zugestellt.
Du könntest ebenfalls ein Schreiben über einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen.
Ein Gerichtsvollzieher wird nicht ohne vollstreckbaren Bescheid tätig. Es war vermutlich ein Fehler, die beiden Einschreiben abzulehnen, denn sie gelten dennoch als zugestellt. Es wird also ein vollstreckbarer Titel gegen Dich vorliegen. Gerichtsvollzieher sind es gewohnt, dass ihre Briefe ignoriert oder zurückgeschickt werden. Das schreckt sie nicht ab. Die nächsten Schritte könnten vielfältig sein: Der Gerichtsvollzieher steht bei Dir vor der Tür, es kann ein gerichtlicher Beschluss der Türöffnung (Durchsuchungsbeschluss) erteilt werden, es kann der Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erfolgen, dann Haftbefehl, Beugehaft. Ist der Arbeitgeber bekannt und es handelt sich um eine Geldforderung kann natürlich auch die Pfändung des Einkommens erfolgen. Also kläre erst mal ab, was der Gerichtsvollzieher konkret will.
ich habe doch gesagt, es geht um eine Person, die mich mit Briefen belästigt, sonst nichts. Da gibt es nichts zu durchuchen, nichts zu fordern, nichts zu pfänden. Eigentlich eine Schande, dass sich Gerichtsvollzieher als Postboten missbrauchen lassen und damit jedem Mist eine große Bedeutung geben.
Voraussetzung einer Gerichtsvollzughandlung ist das Vorliegen eines gerichtlichen Titels. Privat kannst du den als "Postzusteller" mit Glaubwürdigkeitstitel benutzen gegen Koste n für spätere Auseinandersetzungen.
Wenn schon der Gerichtsvollzieher kommt, bedeutet das, es kann vollstreckt werden.
Der lässt dann eben auf Deine Kosten Deine Wohnung öffnen, falls Du nicht Zuhause bist, und Pfändet.
Dabei ist egal ob Du den Brief bekommen hast oder nicht.
Gerichtsvollzieher sind öffentlich Beliehene, ähnlich wie Notare
Bisher nicht. Es gibt Pläne, das zukünftig so zu gestalten, aber zur Zeit sind Gerichtsvollzieher imme noch Beamte der Justizverwaltung.
Könnte mir vorstellen, daß er dann evtl. mit der Polizei erscheint?!? Allerdings nur eine Vermutung vor mir!
so dafür hast getz meinen letzten Daumen doch noch gekriegt.... nu kann ich nur noch die Zehlein ringen weil keine mehr dasind...... Das ersäuf ich getz in BirnenlikördenZweiten!
deine Vermutung ist richtig, dass sie total falsch ist. Das ist keine Abstimmung über Vermutungen, viel mehr war es eine Frage, und was die demjenigen jetzt gebracht?
Humpi..nun auch noch nicht mal gegönnt..^^
@thxhot..zumindesten in die Richtung geführt die....
danke amdros.
Gerichtsvollzieher sind öffentlich Beliehene, ähnlich wie Notare, d. h. sie können in gewissem Umfang auch privat als "Postzusteller" tätig werden ohne rechtliche Konsequenzen..