Mir wurde ein "gelber Brief" zugestellt, welcher nicht mich betrifft auch die Anschrift und der Name
ist komplett falsch... Soll ich diesen an das Amtsgericht zurückschicken?! Ich hoffe nur den jenigen an den er gerichtet war entstehen keine Nachteile...
11 Antworten
Schick ihn auf jeden Fall schnellstens ans Amtsgericht zurück, am besten mit einer kurzen Erklärung. Du bewahrst damit den richtigen Empfänger eventuell vor viel Ärger wegen Fristüberschreitung, weil der unfähige Zusteller den Brief als "heute ordnungsgemäß zugestellt" vermerkt hat.
Sehr gute Antwort.
Wenn Du den Bf., mit einem Begleitschreiben zurückschickst entstehen keine Nachteile für den eigentlichen Empfänger.
Ja, schicke es mit dem Vermerk zurück, "falsch zugestellt".
Vermerk drauf: "Irrläufer" mit Datum und Deinem Namen versehen wieder in den Briefkasten stecken, in einen von den öffentl. gelben meine ich natürlich
Ich würde ihn zurück schicken, da müsste doch so ein feld sein, Empfänger verzogen oder so ?