Ist das Finanzamt wirklich ein Amt, wenn die Deutschland GmbH als Firma im Handelsregister Frankfurt/Main eingetragen ist?
2 Antworten
Das stimmt so nicht. Natürlich ist das Finanzamt eine Firma und verfolgt rein privatrechtliche Interessen. Das heißt, das Finanzamt darf lediglich Steuern verwalten, aber keine erheben.
Unter firmen.sofortauskunft.info ist das Finanzamt zu finden. Seitdem ich das Finanzamt Hannover Nord damit konfrontiert habe, sind die aus dem Register verschwunden. Die Seite tut sich nicht mehr auf. Alle Behörden in der BRD verfolgen rein privatrechtliche Interessen und dürfen keine Forderungen eintreiben, deshalb sind auch alle Bescheide nicht unterschrieben und die Steuerbescheide immer nur vorläufige Bescheide, also keine endgültigen Bescheide.
Gruß
Veronika Voget vom Pflegestufehilfeverein
Alle Behörden in der BRD verfolgen rein privatrechtliche Interessen und dürfen keine Forderungen eintreiben,
Reichsbürger legen ja immer viel Wert auf Unterschriften. ^^
Da du ja das Finanzamt Hannover-Nord erwähnt hast, kann ich dir versichern, dass im Fall einer erforderlichen Beitreibung der Vollziehungsbeamte dir gern einen unterschriebenen Vollstreckungsauftrag zeigen wird.
Dein Nachname passt voll zu dir lool solch einen hast du nämlich
Wohl einer diese Reichsbürger, was ?? lach
Du bringst hier möglicherweise drei unterschiedliche Dinge durcheinander:
1. Die "Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH" (so heißt der Name korrekt, abgekürzt auch Deutsche Finanzagentur) ist eine Firma, und als solche im Handelsregister eingetragen. Sie tätigt gewisse Finanzgeschäfte am Finanzmarkt, und zwar im Auftrag des einzigen Gesellschafters (Besitzers) dieser GmbH, und das ist:
2. die Bundesrepublik Deutschland oder schlicht Deutschland, ein Staat in Mitteleuropa.
3. Das Finanzamt. Was du damit vermutlich meinst, ist die Finanzbehörde deines Bundeslandes, die die Steuern verwaltet. Auch der Bund (d.h. 2., die Bundesrepublik Deutschland als Ganzes) hat ein paar Finanzbehörden, u.a. das Finanzministerium, die Familienkasse, die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein usw. Im Gegensatz zur Deutschen Finanzagentur GmbH (1.), die Geldanlagen verwaltet, sind die Finanzämter (3.) für Steuern zuständig.
Da die Bundesländer und die Bundesrepublik Staaten sind, werden ihre Einrichtungen, die für die öffentliche Verwaltung zuständig sind, als Behörden oder Ämter bezeichnet. Das Finanzamt ist daher tatsächlich ein Amt bzw. eine Behörde.
Der Satz ergibt keinen Sinn, allerdings war das auch kaum zu erwarten.
'Verwalten' beinhaltet in diesem Zusammenhand das Festsetzen und Erheben von Steuern.
Unfug.
Dass Bescheide nicht unterschrieben sein müssen, ergibt sich aus § 119 Absatz 3 Satz 2 Abgabenordnung:
https://dejure.org/gesetze/AO/119.html
Bescheide werden vorläufig erlassen, wenn es z.B. in ähnlichen Fällen noch strittige Rechtsfragen gibt.