Zwangsvollstreckung fehlgeschlagen, was jetzt?

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Wenn noch eine Bankverbindung existiert, kannst du das Bankkonto sperren lassen. Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, du mußt für diese Zwangsvollstreckungsmaßnahme die Gerichtsgebühren im Voraus bezahlen.

Nein, dein Titel gegen deinen ehemaligen Arbeitgeber ist meines Wissens strafrechtlich nicht relevant. Es sei denn, es läge Insolvenzverschleppung vor. Ein Blick ins Handelsregister sollte Aufschluß darüber geben, ob ein Insolvenzverfahren beantragt wurde. Dort würdest du auch herausfinden, ob das Unternehmen noch andere Büros (z.B. in anderen Städten) hat, wo du vollstrecken könntest. Gibt es noch Vermögen wie z.B. Fahrzeuge oder andere Wertgegenstände? Wenn du deren Standort weißt, kannst du die beschlagnahmen lassen.

Dreht es sich um eine GmbH oder was für eine Gesellschaftsform? Bei einigen Gesellschaftsformen haften die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen.

verreisterNutzer  05.11.2015, 14:49

Und wenn man wüsste, wo diese Leute "sonst noch Geld verdienen", kommt ggf. sogar eine Taschenpfändung in Betracht.

Weitere Möglichkeiten: Eigenrecherche, Beauftragung einer Detektei, oder (schlussendlich) die "osteuropäische Lösung" ;-)) 

Mignon1  05.11.2015, 14:54
@verreisterNutzer

Nanana! Die "osteuropäische Lösung" - neee, das ist ein schlechter Rat :-))))) - aber ich weiß, dass das ein Scherz war.

An die Taschenpfändung hatte ich gar nicht gedacht. Gut für den Fragesteller, dass dir das eingefallen ist.

verreisterNutzer  05.11.2015, 15:15
@Mignon1

Ja, diese Form der Pfändung war früher des Öfteren erfolgreich, z.B. bei Lokalen, Discotheken, Veranstaltungen etc. - zumal die Schuldner in den wenigsten Fällen damit rechnen... 

Aber es ist auch legitim, seine Forderung an Andere (seriöse Inkasso-Unternehmen) abzutreten.

Anm.: Auf der anderen Seite denke ich, dass es bei den Osteuropäern ganz harmlos sein kann. In der Regel sind sie schwarz gekleidet, sprechen in Ruhe mit dem Schuldner, und bringen erst zum folgenden Gespräch ihre Freunde Makarov und Kalashnikov mit ;-))

Mignon1  05.11.2015, 15:17
@verreisterNutzer

Stimmt. Abtretung ist auch noch eine Lösung

Jaaaa, die Herren mit Sonnenbrille, Schlapphut und Kalashnikov :-))))

Du solltest herausfinden, ob die Firma "Insolvenz" angemeldet hat. Dann kannst Du herausfinden wer der Insolvenzverwalter ist und den Titel dort gegen die Konkursmasse geltend machen...ob Du dabei dann Dein Geld noch erhältst oder nicht, liegt nicht im meinem Ermessen und ist davon abhängig wieviel Schuldner aus der vorhandenen Konkursmasse "befriedigt" werden müssen.

Ansonsten ist so ein Titel ja über einen Zeitraum von (bin mir da aber nicht ganz sicher) 30 Jahren vollstreckbar. Du könntest dann ggf. mit der Hilfe eines Anwalts herausfinden, ob der "Chef" der Firma, der alleinige Inhaber etc. war und ggf. gegen diesen privat, rechtlich vorgehen.

All dies müsste Dir dann aber ein Rechtsanwalt erklären.

Alles Gute und viel Glück

Kennst du den Spruch " eine nackten Mann kann man nichtig die Tasche greifen". Es ist aussichtslos!