Darf ein Gläubiger ohne vorherige schriftliche Mahnung direkt die Zwangsvollstreckung einleiten?
Ein Gläubiger hat ohne vorherige schriftliche Anmahnung direkt eine Zwangsvollstreckung beim OGV erwirkt. Dabei wurde die angeblich offene Rechnung bereits im Dezember 2007 gezahlt. Was passiert jetzt? Muß der Gläubiger die Zwangsvollstreckung stoppen, wenn man die Zahlung belegen kann???
6 Antworten
Ja, der Gläubiger darf ohne schriftliche Mahnung die Zwangsvollstreckung EINLEITEN. Bis es zur Vollstreckung kommt, ist es aber noch ein weiter Weg.
Zuerst beantragt der Gläubiger einen Mahnbescheid beim Gericht. Dazu muss er ein Formular ausfüllen und lediglich behaupten, dass Du ihm etwas schuldest. Das Gericht prüft nicht, ob die Forderung berechtigt ist, sondern schickt, sofern der Gläubiger seine Gebühren an das Gericht gezahlt hat, einen Mahnbescheid an Dich heraus.
Sobald Du den Mahnbescheid vom Gericht erhalten hast, kannst Du dem Mahnbescheid bei Gericht widersprechen. Das sollte man aber nur tun, wenn man die Forderung des Gläubigers bestreitet. Schuldet man den Betrag tatsächlich, sollte man jetzt zahlen. Schuldet man ihn nicht, widerspricht man bei Gericht. (Wie man widerspricht, steht im Mahnbescheid deutlich drin.)
Also: Zahlen oder widersprechen, denn, wenn man nichts tut, kann der Gläubiger im zweiten Schritt die Zwangsvollstreckung beantragen. Gegen die müsste die verfolgte Unschuld dann aber wirklich Widerspruch bei Gericht einlegen, denn langsam wirds brenzlig. Ignoriert man auch den Vollstreckungsbescheid, kann der Gläubiger einen Gerichtsvollzieher mit der Pfändung beauftragen. Lässt man den Gerichtsvollzieher nicht in die Wohnung, kommt der ggf. mit einem Schlosser und Polizeibeamten wieder.
Ignorieren hilft also nicht sondern verschlimmert die Lage für den Schuldner.
Nochmal ganz deutlich: Wenn eine Zahlung fällig ist, dann muss man sie bezahlen. Anspruch darauf, schriftlich gemahnt zu werden, besteht nicht.
Schon wenn man nur einen Tag in Verzug ist, könnte der Gläubiger einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken lassen. Das ist noch human, denn wenn er wollte, könnte er den Schuldner auch gleich richtig verklagen, das wäre für den Schuldner sicher noch unangenehmer als ein Mahnbescheid.
Sich sofort an den Gläubiger wenden mit Einschr.und Rücksch.Ihn auf seinen Fehler Hinweisen und Copie der Bezahlbelege Beifügen.Und nun Warten.Kann sein,das Geld ist nicht zum Gläubiger gekommen.
Ja, er darf, denn es gibt keine Mahnpflicht, sondern die Forderung ist nach Ablauf der Zahlungsfrist sofort fällig
Ohne einen Mahnbescheid bekommen zu haben wird der kein Vollstreckungsbescheid bekommen. Von daher Nein.
Und wenn Du doch einen Mahnbescheid nicht widersprochen hast trotz Zahlung wirst Du selber für die Kosten haftbar gemacht. Kannst ja mal warten was passiert aber ich würde den Gläubiger freundlich auf die erfolgte Zahlung hinweisen (schriftlich).
Wenn du die Zahlung belegen kannst, dann kannst du auch ganz ruhig schlafen und der Aktion gelassen entgegen sehen. Belege dem Zwangsvollstrecker, dass er zu unrecht etwas fordert (möglichst bevor er bei dir an der Haustür klingelt). Im Gegenzug weise den Gläubiger auf sein Fehlverhalten hin und drohe mit Gegenmaßnahmen.
Wenn die Forderungen aber berechtigt sind, dann versuche schnellstmöglich eine Schlichtung hinzubekommen und bezahle deine Schulden.