Kann jemand nur postalisch gemeldet sein?
Muss jemand bei der Anschrift, die er beim Einwohnermeldeamt angegeben hat, auch tatsächlich wohnen? Oder kann er sich auch mit Hinweis, dass dort nur seine Post zugestellt werden soll, anmelden?
8 Antworten
Hatte auch mal das Problem mein Vermieter wollte mich heruasjagen. Geschlafen damlas bei den Eltern Postadresse aber meine Wohnung. Mein Vermieter hatte einen Bekannten der bei der Polizei ist der hat mich dann angezeigt. Verletzung der Meldepflich nennt sich sowas. Erklärung man muss unter dieser Adresse auch prsönlcih erreichbar sein sonst ist es Irreführend.
Du mußt auch da wohnen, wo du gemeldet bist. Wenn du einen Zweitwohnsitz hast, muß der auch gemeldet werden. Bei einem Umzug muß man sich innerhalb einer bestimmten Zeit ummelden.
Warum wird hier immer so ins Grüne hinein rumgedeutet! Wozu gibt es Gesetze? Im Meldegesetz z. B.: http://rlp.juris.de/rlp/gesamt/MeldeGRP.htm#MeldeGRP_P13 steht alles genau drin. Dort wo man wohnt bzw sich ständig aufhält ist man innert 7 Tagen Meldepflichtig. In UK gibt es zB keine Meldepflicht und trotzdem geht dort alles seinen geordneten Gang. Die Meldepflicht ist ein Relikt aus der Hitlerzeit. Andereseits haben die Briten dafür überall Überwachungskameras - was ist nun besser?
Till
@ Raller: kann man, heisst nicht: DARF man... Als "normal tickender" Mensch meldet man sich, egal ob ich muss oder nicht, dort an, wo man sich auch aufhält. Wir haben die Möglichkeit einen Zweitwohnsitz anzumelden Warum sollte ich das auch nicht machen? Das beugt auf jeden Fall vermeidbaren Problemen vor. Wenn ich jemanden bei einer Kontrolle habe der sich ausweist und dann sagt: "Aber da wohne ich eigentlich gar nicht!" Dann frage ich mich erstmal:Warum denn nicht? und muss ggf. einen Zustellungsbevollmächtigten benennen. Das sind alles Sachen, die keiner braucht...
Es muss eine ladefähige anschrift vorhanden sei, wie es so schön im Amtsdeutsch heisst. Also eine Adresse, unter der Du auch offiziell angemeldet bist.
DH!