Schreiben an Hausbesitzer (Zwangsversteigerung) - kann man das so schreiben?

9 Antworten

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Also generell kannst du das natürlich so schreiben, ist ja nur wichtig, dass du klar machst, was du möchtest. Allerdings würde ich mich als bisheriger Besitzer des Hauses ziemlich gedemütigt fühlen, wenn ich von überall Beileidsbekundungen bekommen würde. Ich fände es besser, wenn die Anfrage nüchtern verfasst wäre und einfach der Vorschlag gemacht würde, das Haus freihändig zu kaufen. Im Endeffekt musst du das aber entscheiden.

TwoDelta  01.06.2011, 19:37

DH

ratzenlady 
Beitragsersteller
 01.06.2011, 19:37

Auch ein Aspekt, dankeschön!

Jetzt aber mal Ehrlich, Sie wollen die Immobilie KAUFEN!!!Sie wissen weder, warum es zu der ZV gekommen ist, noch was sonst dahinter stehen kann. ABER, Sie wollen "in die Immobilie!!!Die BSPK wird, ohne Abstimmung mit dem Besitzer keine Inserat aufgegeben haben. Nur zur Info; auch bei einer beantragten- oder noch zu beantragenden ZV ist/sind die Eigentümer "nicht entmündig"!!!Woher wollen Sie wissen, ob der/die Eigentümer in der ZV die Immobilie nicht "selbst" ersteigern wollen? Insofern macht es dann auch Sinn, evtl. Interessenten "nicht" in die Immobilie zu lassen.

Also, meine Tip, einfach und "sachlich", ohne auf das ZV-Verfahren hin zu weisen, die Eigentümer zwecks Besichtigung anschreiben. Lediglich mitteilen, das Sie "vom Verkauf" erfahren haben.

Übrigens, ich würde, wenn ein ZV-Verfahren schon beantragt wurde und der Termin vom AG feststeht, "keinen Kauf mehr tätigen"!!!Es gibt kein saubereres Gundbuch wie durch eine ZV!!! Es fallen "keine" Notarkosten an. Es sind "keine Maklergebühren" fällig. Sie haben "sofort" einen Räumungstitel in der Hand. Sie sollten sich mal über so sein Verfahren -Erstgebot, Mindestgebot- informieren. Bausparkassen insbesondere sind an einem VORABVERKAUF stark interessiert, da diese in den allermeisten Fällen im Nachrang des Grundbuchs rangieren. Heißt: die sind die Ersten, die dann "nichts", aber gar nichts vom ZV-Erlös erhalten. So wird es in diesem Fall warscheinlich auch sein. Also ist Vorsicht angesagt, zumindest vom Preis her. Wenn schon gegeben, sollten Sie das Gutachten, bitte das vom "gerichtlich bestellten Gutachter" einsehen, nicht das, was die Bank oder BSPK. erstellt hat. Ist beim zuständigen Gericht einsehbar. Viel Erfolg.

ratzenlady 
Beitragsersteller
 02.06.2011, 14:47

Danke.

Es ist das Gutachten, welches von Amtsgericht in Auftrag gegeben wurde.

Die Bausparkasse hat das Inserat nicht mit dem Eigentümer abgesprochen.

Ein Termin für die Versteigerung steht noch nicht.

Und wenn ich es vorher freihändig erstehen kann, muss ich mich im Versteigerungstermin nicht mit vielen Mitbietern rumschlagen und kann mit den Leuten im Guten verhandeln. Das wäre mir wesentlich lieber. Die Bausparkasse scheint jedenfalls kein großes Interesse am Vorabverkauf zu haben, jedenfalls war der Knilch, mit dem ich da korrespondiert habe, ziemlich desinteressiert und hat wirklich nur das nötigste von sich gegeben... und auch nur weil er musste.

O.k., super respektvoll und verständlich geschreiben, aber mal ganz ehrlich. Ihr wollt das Haus und da kann es Euch total egal sein, ob die in die Zwangsversteigerung geraten sind oder nicht. Im Gegenteil, wenn Ihr so super nett seit, dann drücken die vielleicht noch auf die Tränendrüse und wollen mehr Geld.

Ich würde denen eher schreiben, wann man das Haus mal besichtigen kann, ob die Möglichkeit besteht und wenn Ihr da sehr gut auftretet und höflich und nett seit, dann könnt Ihr ja vor Ort denen vorschlagen, ihr kauft die Bude freihändig.

ratzenlady 
Beitragsersteller
 01.06.2011, 19:39

Dankeschön!

Irgendwie hast du ja Recht... aber total egal sind mir die Leute ja irgendwie auch nicht... möchte nicht, dass das ggf. nach einer Versteigerung im Bösen endet. Da würde ich wahrscheinlich sogar etwas mehr bezahlen... nenn mich naiv ;)

TwoDelta  01.06.2011, 20:17
@ratzenlady

Nein, Du bist nicht naiv, sondern sehr sehr mitfühlend.

So schwülsit brauchst du das garnicht zu schreiben. Das mit dem Mitgefühl würde ich schon mal weglassen, Dass klingt zu sehr nach Mitleid. Könnt ihr zwar gern haben, aber schreiben würde ich es nicht.

Schreib einfach kurz und knapp eine Anfrage, ob sie es freihändig verkaufen würden und dass ihr Interesse daran habt.

ratzenlady 
Beitragsersteller
 01.06.2011, 19:40

Danke!

Ich hab es gelesen :-)

Den Brief an sich finde ich sehr gut formuliert, freundlich, mitfühlend und dem jetzigen Hausbesitzer nicht auf den Schlips tretend.

Allerdings bin ich mir über die Rechtslage nicht so sicher. Ich bezweifle, dass der Hausbesitzer das Haus einfach so verkaufen kann, zumindest wenn seine Verbindlichkeiten über dem erzielten Verkaufspreis liegen. Denn die Bank übt hier ja ihr Eigentumsrecht aus. Darüber würde ich mich vielleicht vor Versendung des Briefes noch informieren.

ratzenlady 
Beitragsersteller
 01.06.2011, 19:42

Das ist richtig. Der Gläubiger müsste dann schon sein OK zum verhandelten Kaufpreis geben. Das hatte mit der Mensch von denen geschrieben. Aber er sagte auch, dass das dann im zweiten Schritt passiert. Also mit dem Besitzer einen Preis aushandeln (sofern er freihändig verkaufen möchte) und dann die Bausparkasse um ihr Einverständnis bitten...

Danke für deine Antwort!