Schreiben an Hausbesitzer (Zwangsversteigerung) - kann man das so schreiben?
Hallo ihr Lieben,
ich habe im Intenet die Anzeige für ein Haus gefunden, für das ein Zwangsversteigerungsverfahren läuft, der Termin aber noch nicht festgesetzt ist. Inserent war eine Bausparkasse (der Gläubiger, der die Versteigerung beantragt hat). Auf meine Kontaktanfrage habe ich das Gutachten über das Haus bekommen und die Anmerkungen, dass man bei Besichtungswunsch oder einem freihändigen Verkauf direkt den Besitzer des Hauses kontaktieren soll.
Jetzt habe ich mal versucht, ein freundliches und respektvolles Schreiben zu entwerfen, womit ich den Besitzer vorsichtig fragen möchte, ob er eventuell auch einen freihändigen Verkauf in Betracht ziehen würde. Aber ich bin mir mit den Schreiben absolut unschlüssig... es soll auf jeden Fall respektvoll sein! Ich möchte den Leuten wirklich nicht zu nahe treten! Habe selbst als Teenager mein Elternhaus durch Zwangsversteigerung verloren und das lief damals mit den Neu-Besitzern sehr unschön ab...
Könntet ihr bitte mal drüberlesen und mir ggf. noch Rat geben, was ich verbessern könnte? Ich möchte wirklich nicht, dass diese Leute sich angegriffen oder respektlos beandelt fühlen...
Sehr geehrte Familie XXX,
durch eine Anzeige in einem Immoblienportal im Internet haben wir erfahren, dass für ihr Haus eine Zwangsversteigerung stattfinden soll. Zunächst möchten wir Ihnen unser Mitgefühl für diese Situation ausdrücken.
Wir selbst sind eine junge Familie mit einer 9-jährigen Tochter und bereits seit einiger Zeit auf der Suche nach einem Haus in Gemünden. Deshalb sind wir auch auf die Anzeige im Internet aufmerksam geworden und hätten durchaus Interesse an Ihrer Immobilie.
Wir sind uns bewusst, dass dies eine sehr schwierige Situation für Sie ist und möchten Ihnen auf keinen Fall zu nahe treten oder respektlos erscheinen. Aber wir haben uns die Frage gestellt, ob es in Ihrem Interesse wäre, Ihr Haus freihändig zu verkaufen und somit den Versteigerungstermin zu umgehen. Denn auch uns wäre es wesentlich angenehmer, wenn wir ein Haus frei kaufen könnten als es ggf. in einer Versteigerung zu erwerben.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen würden. Sollten Sie allerdings kein Interesse daran haben, Ihre Haus freihändig vor Versteigerung zu verkaufen und weiteren Kontakt zu uns aufzunehmen, werden wir Ihren Wunsch natürlich respektieren und keinen weiteren Versuch der Kontaktaufnahme unternehmen.
Wir möchten nochmals erwähnen, dass wir Verständnis und Mitgefühl für Ihre Situation haben und jegliche Entscheidung Ihrerseits respektieren werden.
Mit freundlichen Grüßen,
XXX
Bitte gebt mir ein Feedback, ob das so geht... bin echt unschlüssig... :(
Danke für alle Antworten!
9 Antworten
Also generell kannst du das natürlich so schreiben, ist ja nur wichtig, dass du klar machst, was du möchtest. Allerdings würde ich mich als bisheriger Besitzer des Hauses ziemlich gedemütigt fühlen, wenn ich von überall Beileidsbekundungen bekommen würde. Ich fände es besser, wenn die Anfrage nüchtern verfasst wäre und einfach der Vorschlag gemacht würde, das Haus freihändig zu kaufen. Im Endeffekt musst du das aber entscheiden.
DH
Auch ein Aspekt, dankeschön!
Jetzt aber mal Ehrlich, Sie wollen die Immobilie KAUFEN!!!Sie wissen weder, warum es zu der ZV gekommen ist, noch was sonst dahinter stehen kann. ABER, Sie wollen "in die Immobilie!!!Die BSPK wird, ohne Abstimmung mit dem Besitzer keine Inserat aufgegeben haben. Nur zur Info; auch bei einer beantragten- oder noch zu beantragenden ZV ist/sind die Eigentümer "nicht entmündig"!!!Woher wollen Sie wissen, ob der/die Eigentümer in der ZV die Immobilie nicht "selbst" ersteigern wollen? Insofern macht es dann auch Sinn, evtl. Interessenten "nicht" in die Immobilie zu lassen.
Also, meine Tip, einfach und "sachlich", ohne auf das ZV-Verfahren hin zu weisen, die Eigentümer zwecks Besichtigung anschreiben. Lediglich mitteilen, das Sie "vom Verkauf" erfahren haben.
Übrigens, ich würde, wenn ein ZV-Verfahren schon beantragt wurde und der Termin vom AG feststeht, "keinen Kauf mehr tätigen"!!!Es gibt kein saubereres Gundbuch wie durch eine ZV!!! Es fallen "keine" Notarkosten an. Es sind "keine Maklergebühren" fällig. Sie haben "sofort" einen Räumungstitel in der Hand. Sie sollten sich mal über so sein Verfahren -Erstgebot, Mindestgebot- informieren. Bausparkassen insbesondere sind an einem VORABVERKAUF stark interessiert, da diese in den allermeisten Fällen im Nachrang des Grundbuchs rangieren. Heißt: die sind die Ersten, die dann "nichts", aber gar nichts vom ZV-Erlös erhalten. So wird es in diesem Fall warscheinlich auch sein. Also ist Vorsicht angesagt, zumindest vom Preis her. Wenn schon gegeben, sollten Sie das Gutachten, bitte das vom "gerichtlich bestellten Gutachter" einsehen, nicht das, was die Bank oder BSPK. erstellt hat. Ist beim zuständigen Gericht einsehbar. Viel Erfolg.
Danke.
Es ist das Gutachten, welches von Amtsgericht in Auftrag gegeben wurde.
Die Bausparkasse hat das Inserat nicht mit dem Eigentümer abgesprochen.
Ein Termin für die Versteigerung steht noch nicht.
Und wenn ich es vorher freihändig erstehen kann, muss ich mich im Versteigerungstermin nicht mit vielen Mitbietern rumschlagen und kann mit den Leuten im Guten verhandeln. Das wäre mir wesentlich lieber. Die Bausparkasse scheint jedenfalls kein großes Interesse am Vorabverkauf zu haben, jedenfalls war der Knilch, mit dem ich da korrespondiert habe, ziemlich desinteressiert und hat wirklich nur das nötigste von sich gegeben... und auch nur weil er musste.
O.k., super respektvoll und verständlich geschreiben, aber mal ganz ehrlich. Ihr wollt das Haus und da kann es Euch total egal sein, ob die in die Zwangsversteigerung geraten sind oder nicht. Im Gegenteil, wenn Ihr so super nett seit, dann drücken die vielleicht noch auf die Tränendrüse und wollen mehr Geld.
Ich würde denen eher schreiben, wann man das Haus mal besichtigen kann, ob die Möglichkeit besteht und wenn Ihr da sehr gut auftretet und höflich und nett seit, dann könnt Ihr ja vor Ort denen vorschlagen, ihr kauft die Bude freihändig.
Nein, Du bist nicht naiv, sondern sehr sehr mitfühlend.
So schwülsit brauchst du das garnicht zu schreiben. Das mit dem Mitgefühl würde ich schon mal weglassen, Dass klingt zu sehr nach Mitleid. Könnt ihr zwar gern haben, aber schreiben würde ich es nicht.
Schreib einfach kurz und knapp eine Anfrage, ob sie es freihändig verkaufen würden und dass ihr Interesse daran habt.
Danke!
Ich hab es gelesen :-)
Den Brief an sich finde ich sehr gut formuliert, freundlich, mitfühlend und dem jetzigen Hausbesitzer nicht auf den Schlips tretend.
Allerdings bin ich mir über die Rechtslage nicht so sicher. Ich bezweifle, dass der Hausbesitzer das Haus einfach so verkaufen kann, zumindest wenn seine Verbindlichkeiten über dem erzielten Verkaufspreis liegen. Denn die Bank übt hier ja ihr Eigentumsrecht aus. Darüber würde ich mich vielleicht vor Versendung des Briefes noch informieren.
Das ist richtig. Der Gläubiger müsste dann schon sein OK zum verhandelten Kaufpreis geben. Das hatte mit der Mensch von denen geschrieben. Aber er sagte auch, dass das dann im zweiten Schritt passiert. Also mit dem Besitzer einen Preis aushandeln (sofern er freihändig verkaufen möchte) und dann die Bausparkasse um ihr Einverständnis bitten...
Danke für deine Antwort!
Dankeschön!
Irgendwie hast du ja Recht... aber total egal sind mir die Leute ja irgendwie auch nicht... möchte nicht, dass das ggf. nach einer Versteigerung im Bösen endet. Da würde ich wahrscheinlich sogar etwas mehr bezahlen... nenn mich naiv ;)