Pflichtteil trotz daß vermutl.Eigentum auf Stiefmutter überschrieben
Hallo,
mich beschäftigt seit einiger Zeit folgendes : Meine Eltern ließen sich scheiden als ich ca. 7 Jahre alt war..Meiner Mutter wurde ich weggenommen und lebte dann dann viele Jahre bei Tante u.Onkel meines Vaters. Er heiratete dann wieder, eine Frau mit eigenen zwei fast gleichaltrigen Töchtern und ich lebte dann noch wenige Jahre dort in dieser Familie, mit der ich nicht klar kam. Viele Jahre besteht kein Kontakt mehr zu ihnen.Es war mein Wunsch und mein Vater bemühte sich auch nicht darum . In Ihrer Ehe, die anderen beiden Kinder waren schon ausgezogen, kauften sie sich eine Wohnung .Beide hatten kein Vermögen, aber beide hatten jeweils einen Bausparverträge und...mein Vater war noch einige Jahre berufstätig ,später mit guter Rente.Sie hatte eigentlich nie richtig gearbeitet wovon sie eine großartige Rente erwarteten konnte.
Nun frage ich mich ob mein Vater überhaupt noch lebt. (Vom Tod seines Onkels wurde ich auch nicht informiert.) Im Telefonregister ist nur die Stiefmutter eingetragen.
Wäre es möglich , daß die Wohnung ganz auf meine Stiefmutter überschrieben wurde und ich somit kein Pflichtteil erhalte ? Und sie dies Erbe ,mit ihrem Tod ,auf ihre Töchter schreibt ? Vielleicht ist die Wohnung auch als eine Sicherheit wenn sie ein Pflegefall wird. Das weiß man nicht. Als ich noch Kontakt hatte, meinte mein Vater mal zu mir, daß es ein Erbe für mich geben wird, nicht viel, aber ein wenig. Aber das waren ja noch andere Zeiten, als noch etwas Kontakt bestand. Vielleicht hat jemand eine Anwort für mich.Es gibt allerlei Geschichten über Erbe etc. Ich bedanke mich schon mal im voraus, Cesarina
2 Antworten
Fahr doch mal vorbei. Meist besteht ein "Berliner" Testament, in dem sich die Ehepartner gegenseitig als Erbe einsetzen, zusätzlich kann noch ein Passus eingesetzt werden, das keines der Kinder bis zum Tod des verbliebenen Ehepartners, seinen Pflichtteil einklagen kann.
Evtl. mal beim Standesamt Berlin nachfragen. Im Todesfall beim Amtsgericht.
zusätzlich kann noch ein Passus eingesetzt werden, das keines der Kinder bis zum Tod des verbliebenen Ehepartners, seinen Pflichtteil einklagen kann.
Der verhindert nur nicht das die Kinder den Pflichtteil einfordern. Für einen Pflichtteilsenzug muß nämlich der Grund angegeben werden.
machen aber viele mit behinderten Kindern, wenn der andere Ehepartner noch lebt.
Hallo Cesarina!
Wenn Du nicht direkt bei Deiner Stiefmutter oder deren Töchter nachfragen möchtest, wie es Deinem Vater geht (wenn er bereits verstorben ist, werden sie dann ja entsprechend antworten...), kannst Du versuchen, Dich beim Standesamt am Wohnort Deines Vaters oder bei dem für den Wohnort Deines Vaters zuständigen Amtsgericht - Abteilung Nachlasssachen, zu erkundigen, ob dort der Todesfall Deines Vaters bekannt ist.
Wurde die Immobilienhälfte zu Lebzeiten Deines Vaters an die Ehefrau verschenkt, kommen Pflichtteilsergänzungsansprüche in Betracht.
Auf jeden Fall solltest Du die Sache schnell klären, da im Pflichtteilsrecht Fristen zu beachten sind!
Vielen Dank Sonetta ! Ich werde mein Glück einmal bei dem Melderegister probieren ! Mal sehen .... LG, Cesarina
Hallo FlyingCarpet, danke Dir für den Rat ! Aber mal eben so nach Berlin fahren und dann wüßte ich nicht , wenn ein Testameent besteht ( vermutl. liegt dies bei einem Anwalt ?) Muß erst einmal rauskriegen, ob mein Vater überhaupt noch lebt. LG, Cesarina