Löschung von Grundbucheinträgen der Vorbesitzer?
Eine bekannte Familie hat ein Problem. Die Eltern haben 1991 ein Haus gebaut. Durch Scheidung kam es zur Zwangsversteigerung. Das Haus wurde von einem Dritten gekauft. Jetzt hat er auch den Kredit nicht bezahlt und es wurden erneut Zwangsversteigerungsvermerke - für den neuen Eigentümer - eingetragen. Inzwischen ist die Tochter der Alteigentümer in dem Alter, in dem sie das "Familienhaus" zurück kaufen möchte. Sie bekommt aber kein Darlehen. Begründung: 1. Ihre Eltern stehen noch mit Zwangsvermerken drin - das ist doch Sippenhaft - hier wird doch Familiensanierung betrieben 2. Auf dem Haus wurde zum zweiten Mal Zwangsversteigerung betrieben - die Bude finanziert keiner. Es geht lediglich darum, die Einträge der Vorbesitzer (zwischen 1991 und 2008) komplett zu entfernen. Es dürfte doch schon aus Datenschutzgründen nicht sein, dass längst erledigte Eigentümereintragungen ewig sichtbar sein können.
Wer kann helfen?
6 Antworten
Wie hier schon zutreffend geantwortet wurde, sind die Zwangsversteigerungsvermerke gelöscht und die Löschung ist durch roten Unterstrich und Vermerk in der Rubrik "Veränderungen" kenntlich gemacht. Dass da mal was war ist nach wie vor sichtbar.
Dem Datenschutz wird dadurch Rechnung getragen, dass lt. §12 GBO nur Personen in das Grundbuch Einsicht nehmen dürfen, die berechtigtes Interesse nachweisen können. Das sind im wesentlichen die Personen, die bereits im Grundbuch stehen, also die Eigentümer und die dinglich Berechtigten und natürlich die Banken, die vom Eigentümer im Rahmen von Kreditverhandlungen zur Einsichtnahme bevollmächtigt wurden.
Sippenhaft ist vielleicht etwas weitgehend, aber Kreditleute sind ein abergläubisches Völkchen. Ich selbst und viele meiner Kollegen haben schon ein ungutes Bauchgefühl, wenn ein Haus innerhalb 25 Jahre zweimal unter den Hammer kommt, und dann noch die Tochter....
Ypsilon:
Die Löschung erfolgt durch Eintragung eines Löschungsvermerks im Grundbuch. Bloßes Durchstreichen des Eintragungsvermerks genügt nicht. Die zu löschende Eintragung wird zudem rot unterstrichen.
Die Eintragung wird also nicht vollständig entfernt.
Vergl. § 46 der Grundbuchordnung.
Wird das Grundstück auf ein anderes Grundbuchblatt übertragen (Beispiel: Ein Grundstgückseigentümer erwirbt ein weiteres Grundstück, letzteres aus der Zwangsversteierung), werden die gelöschten Eintragungen - auch der Zwangsversteigerungsvermerk - nicht mitübernommen.
Noch Fragen? Lass sie dir von einem Notar beantworten.
Die Bank kann frei entscheiden, ob sie ein Darlehen gewährt oder nicht. Zwangsversteigerungsvermerke werden im Grundbuch nach Abschluss des Verfahrens zwar gelöscht, aber man sieht natürlich weiterhin, dass sie mal eingetragen waren. Das ist völlig normal.
Wenn nie jemand die Löschung beantragt hat, dann steht es da hält ewig drin. Meinst du das löscht sich von alleine ? Das macht ein Notar, kostet nicht die Welt!
Nein, Zwangsversteigerungsvermerke werden auf Ersuchen des Vollstreckungsgerichtes gelöscht. Das ist hier vermutlich auch geschehen, aber diese sind weiterhin gerötet sichtbar.
Eine Löschung Köster etwa 30-80€ incl Notartermin! Das ist ja nun auch nicht grad die Welt
So´n Grundbuch ist schon ein Kuriosum!
Es genießt nicht nur öffentlichen Glauben, sondern zeigt alle Einträge, selbst die geröteten bis es voll ist und mal in eine neue Akte zum Blatt übertragen wird, weil die die alte Akte aus allen Nähten platzt.
Die Dame, welche offenkundig kein Geld hat, weil Sie bekanntlich Banken ansprechen muß, kann das Haus aus diesem Grund nicht kaufen.
Hätte Sie den Kaufpreis in Form von Eigenmitteln, wäre Ihre Frage überflüssig.
Hinsichtlich der Form von Eintragugnen und deren Rötungen können Sie ja die Grunbuchordnung ändern lassen. Vielelicht hört Ihnen jemand zu.
Die Einträge im Grundbuch stehen in keinerlei Widerspruch zum Datenschutz.
Es kann nur der reinschauen, der ein berechtigtes Interesse nachweist.
Das Haus als solches ist hinsichtlich der Eintragungen als Sache nicht schutzwürdig.