Zwangsräumung trotz Attest über psychische Erkrankung?
Es soll eine Zwangsräumung vorgenommen werden. Termin mit dem Gerichtsvollzieher wurde bereits festgesetzt, Spedition ist beauftragt. Der Mieter hat mittlerweile einen Betreuer, der jetzt ein psychiatrisches Attest vorlegt, wonach der Mieter aufgrund seines psychischen Leidens nicht geräumt werden dürfte. Kann trotzdem geräumt werden, wie ist da die Gesetzeslage?
5 Antworten
Eine Zwangsräumung kann umgangen werden, indem ein Mieter seinen Pflichten nachkommt. Soll der Vermieter jetzt weiter Einbussen haben, oder wie?
Dies wird jetzt sdchon zu spaet sein, das der Betreuer diese Bescheinigung vorlegt. Die Wohnung muss auf alle Falle geraumt werden wie vorgesehen.
Ohne einen anderen richterlichen Beschluss ist dies nicht moeglich eine Zwangsraeumung aufzuheben, wenn sie schon durch einen richterlichen Beschluss angeordnet wurde und eine Rechtsmittelfrist ist vermutlich auch schon vorbei, in dem neue Beweilslagen haetten beigebracht haetten werden muessen.
Kommt drauf an wie Deine Wohnverhältnise sind. Wenn Du deine Wohnung nicht sauber hältst. Oder deine Familie immer hinterher sein muss. Ist das Ihr Recht. Deine Wohnung zu Räumen. Wenn das nicht der Fall ist. Würde ich Gerichtskostenbeihilfe beantragen. Und zum Rechtsanwalt gehen.
Frage einen Anwalt das wird wohl das beste sein
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