Zwangsräumung-was passiert mit den persömlichen Gegenständen?
Die Wohnung des Mieters meines Schwiegervaters wurde zwangsgeräumt. Der Mieter war nicht anwesend. Sämtliche Gegenstände wurden entweder per Sperrmüll entsorgt oder eingelagert (für 4 Wochen - dann Versteigerung).
Was passiert denn nun mit den ganzen wichtigen pers. Gegenständen des Mieters (Dokumente / Zeugnisse etc..).
Stellen wir uns vor der Mieter ist für 2 Monate in einer psychiatrischen Anstalt und kommt dann zu seiner alten Wohnung zurück. Wer bewahrt in so einem Fall seine Dokumente auf ?
Kennt sich da jemand aus ?
Danke
4 Antworten
Verwandte soweit erreichbar
Die Dokumente braucht niemand aufbewahren. Die können genau so wie alles andere entsorgt werden. Denn eine Zwangsräumung passiert ja nicht von heute auf morgen. Der Mieter hatte mehr Zeit als genug, um die Dinge in Sicherheit zu bringen, die ihm wichtig waren.
DAS ist aber ebenfalls komplett sein Problem. Wäre schön, wenn man sich den Ärger vom Hals halten könnte, indem man ihn einfach konsequent nicht zur Kenntnis nimmt.
Was passiert denn nun mit den ganzen wichtigen pers. Gegenständen des Mieters (Dokumente / Zeugnisse etc..).
Dokumente (wie der Personalausweis oder Bankunterlagen) sind vom Gerichtsvollzieher aufzubewahren. Allerdings auch nicht ewig. Nach Ablauf der dafür vorgesehenen Frist kann er sie entsorgen.
Stellen wir uns vor der Mieter ist für 2 Monate in einer psychiatrischen Anstalt und kommt dann zu seiner alten Wohnung zurück. Wer bewahrt in so einem Fall seine Dokumente auf ?
Interessanter Fall. Es kommt wohl auf die Art der Unterbringung an. Ist sie freiwillig oder wurde er zwangseingewiesen?
Bei einem freiwilligen Aufenthalt kann dem Patient/Schuldner wohl zugemutet werden sich darum zu kümmern, dass jemand (Freunde, Verwandte, Nachbarn... oder auch ein Dienstleister) sich um die Aufbewahrung kümmert. Bei einer zwangsweisen Einweisung kann ich mir vorstellen, dass ein ger. Betreuer bestellt wird, der sich dann auch um solche Dinge zu kümmern hat.
Letztlich ist das aber nicht das Problem des Vermieters/Gläubigers... ;-)
Wie immer: Keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit ;-)
Kennt sich da jemand aus ?
Anwalt oder Mieterbund.
Wie man sieht gibt es hier unterschiedliche Meinungen.
Leider hatte der Mieter seine Post der letzten Monate nicht geöffnet. Somit war er wohl auch nicht so recht informiert über die Zwangsräumung. grübel