Notrufmissbrauch -> Zwangseinweisung
Hey Leute,
mal angenommen jemand hat Epilepsie (Abscencen -> Wahrnehmungsstörungen und Benommenheit), seltener auch Krampfanfälle und noch psychische Erkrankungen. Dieser jemand ruft eines Nachts als er alleine zu Hause ist, ca. 23mal den Notruf der Polizei, weil er wieder Abscencen, mit der Angst einen Krampfanfall zu kriegen, hat. Dieser jemand wählt den Notruf 110, wartet bis angenommen wird, bringt kein Ton heraus und wartet bis wieder aufgelegt wird.
Dieses Verhalten wird seitens der Polizei zur Anzeige gebracht, wobei der Beschuldigte in der Vernehmung geständig ist und angibt, das dies mit seiner Epilepsie zusammenhinge. Daraufhin wird von der zuständigen Staatsanwaltschaft ein ärztliches Attest bzgl. der Epilepsie und weiterer psychischer Erkrankungen eingefordert.
Wie sieht es denn dann aus, wenn dieser jemand seitens der Staatsanwaltschaft für vermindert Schuldfähig erklärt wird bzgl. der Strafe? Ich weiß ja, das man in so einem Fall mit einer milderen Strafe zu rechnen hat....
Kann es dann passieren, das man bei einer verminderten Schuldfähigkeit zwangseingewiesen wird in eine psychiatrische Klinik aufgrund der genannten Erkrankungen oder hat man dann nur mit der abgemilderten Strafe zu rechnen?
So, dann schon mal Vielen Dank im Vorraus für die Beantwortung meiner Frage!!!
lg, jakkily
7 Antworten
Falscher Alarm bei der Notrufzentrale ist nur eine Ordnungswidrigkeit. Die wird mit saftigen Bußgeldern belegt, damit das aufhört.
Aber Du beschreibst einen echten Notruf. Der wird durch das Attest nicht bestraft.
Wer nicht sprechen kann, sollte versuchen S.O.S. gegen das Mikrofon zu klopfen, damit die NRZ auf die Idee kommt, dass Gefahr im Verzug ist und Hilfe schickt. Ich weiß nicht, wie sich so ein aufziehender Anfall anfühlt oder wie viel Eigenkontrolle dann noch möglich ist. Aber ich würde mir ein Notfallrettungssystem zulegen, das per Knopfdruck einen Alarm auslöst.
MIr ist klar das das eine Ordnungswiedrigkeit darstellt, aber so wie du es bereits gesagt hast,
Aber Du beschreibst einen echten Notruf.
Epileptische anfälle sind meist von panik begleitet. Und diese Panik kann einen verstummen lassen. Es ist ja wichtig einen Notfall zu melden wenn man nicht genau weis was los ist. Das er da jetzt die 110 statt der 112 gewählt hat, ist zwar nicht so super aber im grunde auch egal.
Ich wollte mit meinem Kommentar auch nur verdeutlichen dass diese Notfallschalter bei Epeleptikern die nicht in irgendwo eingesperrt werden (klingt ziemlich fieß, ist aber nicht so gemeint) total sinnfrei sind.
MIr ist klar das das eine Ordnungswiedrigkeit darstellt, aber so wie du es bereits gesagt hast,
Der Kommentar bezieht sich auf den Antwortsteller. Es ist eben keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat, wenn mit dolus directus 1. Grades begangen.
Du kannst hier doch nicht von einer Straftat sprechen.
Wenn du plötzlich merkst, dass du dich selbst nicht kontrolieren kannst, dann hast du verdammt nochmal den Notruf zu wählen. Und wenn man dann nicht sprechen kann, tja shit happens, gott sei dank ist da nichts weiter mit der person passiert, aber du kannst in einem notfall niemanden dafür anklagen, wenn dann der Notruf gewählt wird.
Jetzt wird hier in dem Fall halt nur das Artest gebraucht um zu klären ob es jetzt wirklich ein notfall aufgrund der Krankheit war oder ob es nur ein dummer Telefonstreich war.
Mein Gott, versuch es doch nicht komplizierter zu machen als es ist.
Lg, Draugar ^-^
Tatasache.
Ich bin selbst epeleptiker und kann da aus erfahrung sprechen wenn ich sage dass man wärend eines anfalls, kein bisschen selbstkontrolle mehr hat, zumindest war es bei mir so.
Ich kenne aber auch betroffene, die dann nur einen Arm nicht mehr spüren und nicht in der lage sind zu sprechen.
Das ist von fall zu fall anders, da sind solche notfall systeme leider nicht sehr hilfreich, vorallem da so ein anfall in der regel unter 10sek. dauert und nicht komplett lebensbedrohlich ist. (Ausser man ist in der öffentlichkeit, aber dann bringt auch ein notfallalarm nicht viel)
Tja, wird Zeit, dass man sich von einem persönlichen, völlig autonomen System überwachen lassen kann, das bei einem Anfall, Unterzuckerung, Herzproblem, Unfall etc. selbstständig die Rettung alarmieren kann.
Ich glaube nicht, dass die betreffende Person zwangseingewiesen wird. Die Strafe wird gering ausfallen oder es wird gar keine geben. Wichtig ist, dass er verspricht, den Polizeinotruf nicht mehr zu missbrauchen, in der Zukunft. Besorg ihm eine andere Nofalltelefonnummer, die er in einer Krise / in einem Anfall anrufen kann. Gruss Bordie
Definitiv keine Einweisung, da keine fremd oder Eigengefährdung gegeben ist. Nur weil einer lästig ist, darf er nicht zwangseingewiesen werden!
Vor einer Zwangseinweisung in eine Psychiatrische Klinik musst man keine angst haben, da Epilepsie keine Psychischen ursachen hat.
Es kommt natürlich darauf an, wie sich diese Epelepsie äussert.
Wenn man einen Anfall hat, ist es natürlich ratsam 112 oder 110 zu wählen, wenn es nicht anders geht. Und wenn man dann aufgrund des Krankheitsbildes nicht sprechen kann, ist man natürlich für nichts haftbar zu machen.
Wichtig ist aber dieses Ärztliche Artest, dann läst sich die situation ganz schnell aufklären.
da Epilepsie keine Psychischen ursachen hat.
Das ist leider eine Fehlinfo meinerseits, es hat meistens keine Psychischen ursachen.
... und dazu kommt dann noch die Frage, ob der Richter diesem Jemand diese Story tatsächlich abkauft... Und ich frage mich zudem noch warum Dein Nic nicht auf Cartman lautet. Aber egal: Kein Richter wird Dich(pardon: diesen jemand) ohne Gutachten irgendwo einweisen lassen; aber was Gutachter so meinen ist sogar noch unsicherer als die Meinung der Richter...
Das ist tatsächlich nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat, die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft wird, vgl. § 145 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 StGB.