Notrufmissbrauch -> Zwangseinweisung

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Falscher Alarm bei der Notrufzentrale ist nur eine Ordnungswidrigkeit. Die wird mit saftigen Bußgeldern belegt, damit das aufhört.

Aber Du beschreibst einen echten Notruf. Der wird durch das Attest nicht bestraft.

Wer nicht sprechen kann, sollte versuchen S.O.S. gegen das Mikrofon zu klopfen, damit die NRZ auf die Idee kommt, dass Gefahr im Verzug ist und Hilfe schickt. Ich weiß nicht, wie sich so ein aufziehender Anfall anfühlt oder wie viel Eigenkontrolle dann noch möglich ist. Aber ich würde mir ein Notfallrettungssystem zulegen, das per Knopfdruck einen Alarm auslöst.

http://www.drk.de/angebote/senioren/hausnotruf.html

Ich glaube nicht, dass die betreffende Person zwangseingewiesen wird. Die Strafe wird gering ausfallen oder es wird gar keine geben. Wichtig ist, dass er verspricht, den Polizeinotruf nicht mehr zu missbrauchen, in der Zukunft. Besorg ihm eine andere Nofalltelefonnummer, die er in einer Krise / in einem Anfall anrufen kann. Gruss Bordie

Definitiv keine Einweisung, da keine fremd oder Eigengefährdung gegeben ist. Nur weil einer lästig ist, darf er nicht zwangseingewiesen werden!

Vor einer Zwangseinweisung in eine Psychiatrische Klinik musst man keine angst haben, da Epilepsie keine Psychischen ursachen hat.

Es kommt natürlich darauf an, wie sich diese Epelepsie äussert.

Wenn man einen Anfall hat, ist es natürlich ratsam 112 oder 110 zu wählen, wenn es nicht anders geht. Und wenn man dann aufgrund des Krankheitsbildes nicht sprechen kann, ist man natürlich für nichts haftbar zu machen.

Wichtig ist aber dieses Ärztliche Artest, dann läst sich die situation ganz schnell aufklären.

... und dazu kommt dann noch die Frage, ob der Richter diesem Jemand diese Story tatsächlich abkauft... Und ich frage mich zudem noch warum Dein Nic nicht auf Cartman lautet. Aber egal: Kein Richter wird Dich(pardon: diesen jemand) ohne Gutachten irgendwo einweisen lassen; aber was Gutachter so meinen ist sogar noch unsicherer als die Meinung der Richter...