Aufbewahrungspflicht bei Zwangsräumung länger als 4 Wochen?
Wir haben endlich die Mieter aus unsere Eigentumswohnung raus (siehe Frage https://www.gutefrage.net/frage/raeumungsklage-trotz-kinder-einreichen ) und waren gestern in der Wohnung.
Die Wohnung war beim Einzug komplett frisch saniert und jetzt fehlen im Badezimmer die Fliesen, im Parkett sind Löcher, Küchenschränke haben keine Türen mehr, überall liegt Abfall und sogar tote Tiere, Terrasse/Balkon mit verrottenden Pflanzen und Hundekot übersät,...
Ich musste aus der Wohnung raus weil mir wirklich schlecht wurde. Die Mieter waren alles andere als arme "Schlucker" und hochnäsig, aber das ist wirklich mehr als ein Alptraum.
Jetzt zu meiner eigentlichen Fragen. Die Wohnung wird heute von einer Firma ausgeräumt und deren Möbel sowie Unterlagen in einem Container auf einer Spedition eingelagert.
Unser Anwalt der den Fall betreut ist im Urlaub und jetzt frage ich mich ob es nur die 4 Wochen gelagert werden muss oder länger? Weiß das einer.
Die Wohnung muss kernsaniert werden. Schließzylinder sind bereits ausgetauscht und die Herrschaften kommen nicht mehr ins Haus... sind wohl gerade auch im Urlaub.
6 Antworten
Das verstehe ich nun nicht so ganz, die Mieter sind raus, haben den Schlüssel ausgehändigt, aber alles/vieles stehen gelassen/beschädigt, sind aber in Urlaub?
Der GV hat alles abgenickt, kennt aber wohl die Spielregeln nicht.
Nachdem es ja bei Eigentumswohnungen sehr schwer ist, einen angerichteten Schaden zu beziffern/beweisen, wird meist nur die Forderung der Miete und der Kosten und Lasten übrig bleiben.
Aufbewahren nach Schlüsselrückgabe ist keine Vorgabe, Malermeister bestellen, alles schier machen lassen und neu vermieten.
Geht schneller und kostet keine weiteren Nerven.
Und wie kommst Du denn ohne Schlüssel in den Mietgegenstand?
Wir haben die Tür mit richterlichen Beschluss aufgemacht. Was erlaubt ist. Kann dir gerne mal eine Geruchsprobe zukommen lassen. Das ganze Treppenhaus hat bereits gestunken
Ach, steht nichts davon in der Frage, so werden wir hier an der Zitrone herumgeführt und sollen gute Tipps geben, wenn solch wichtigen Vorgaben fehlen.
Dann ist ja alles gut, wenn Du einen Richter so an der Hand hast, hat auch nicht jeder. Gratuliere.
Was bedeutet wohl "Zwangsräumung" und das war auch nicht die Frage. Es ging um die Laufzeit der Aufbewahrungspflicht... mehr nicht
Aus der Frage, es wurde schon geräumt, wie sonst, Zitat: Wir haben endlich die Mieter aus unsere Eigentumswohnung raus,
können die Mieter raus sein?
Die gepfändeten Sachen werden vom Gerichtsvollzieher auf deren Verwertbarkeit hin geprüft.
Müll wird entsorgt und Verwertbares versteigert.
Der Erlös kommt dem Gläubiger zur anteiligen Deckung der Einlagerungksoten und weiteren Kosten und Forderungen zugute.
Sie sollten sich folglich unmittelbar an den Gerichtvollzieher wenden.
Der war gestern bereits mit uns in der Wohnung. Schmuck sowie Dokumente hat er bereits mitgenommen.
Allerdings müssen wir wohl die Sachen wie Möbel, Kleidung, Fotos,... vorübergehend einlagern, damit die die Chance haben diese auszulösen.
Abgeklärt ist alles. Wir können die Sachen nicht in der Wohnung lassen, da die Geruchsbelästigung echt extrem ist und es ja auch eine Seuchengefahr gibt.
Sofern der Gerichtsvollzieher den Rest als Müll freigibt, können Sie den ersatzlos entsorgen lassen.
Die Kosen sind evtl. durch den Versteigerungserlös der Wertsachen teilweise gedeckt.
Wir haben aktuell die "Entrümpler" in der Wohnung.
Die gehen von Raum zu Raum und haben erstmal mit den beiden Badezimmern sowie Gäste-WC angefangen. Als nächstes wollen sie die Küche machen.
Der Balkon und die Terrasse habe ich vorhin schnell gemacht. Das war noch das einfachste und vorallem an der frischen Luft. Allerdings muss dort der Boden und die Wände auch abgekärchert werden.
Was behalten werden soll/muss hat ein Aufkleber vom Gerichtsvollzieher bekommen und wird direkt in ein Container gebracht. Müll in einen anderen Container. Viel haben die nicht, da die Küche sowie der begehbare Kleiderschrank uns gehört. Sind also nur paar Möbel, Klamotten und Kleinkram sowie Spielzeug von den Kindern.
Nicht mit einem Pfandsiegel gekennzeichnete Dinge können Sie entsorgen; offenkundigen Müll sowieso!
Wir lassen die Wohnung von einer spezial Firma "entrümpeln". Ich ekel mich davor und hab ehrlich gesagt auch eine viel zu große Wut.
Gestern ist die Firma schon relativ weit gekommen. Allerdings wird es noch 2-3 Tagen dauern. Zumal wir noch nicht im Keller waren...
Ich musste aus der Wohnung raus weil mir wirklich schlecht wurde.
Mietnomaden. Mein Mitgefühl.
Die Wohnung wird heute von einer Firma ausgeräumt und deren Möbel sowie Unterlagen in einem Container auf einer Spedition eingelagert.
Bitte dies nur unter Zeugen vornehmen, und alles mit Fotos dokumentieren.
Unser Anwalt der den Fall betreut ist im Urlaub und jetzt frage ich mich ob es nur die 4 Wochen gelagert werden muss oder länger?
Das ist komplizierter. Gem. § 885a Abs. 3 ZPO sind die Gegenstände einzulagern und für die Dauer von 4 Wochen zur Abholung vorzuhalten. Nach Ablauf dieser Frist muss der Vermieter allerdings die Hinterlassenschaft durch einen vereidigten Versteigerer verwerten lassen. Um das Ganze zu beschleunigen, kann dieser bereits zu Beginn der Einlagerung durch ein Gutachten die verwertbaren Restgegenstände von dem Anteil des Hausrates trennen, welche als Müll zu entsorgen sein werden. Siehe dazu u.a.
https://www.anwalt-arbeitsrecht-dresden.de/rechts-infos/wohnungsraeumung
Ohne anwaltliche Unterstützung sollte dieser Weg auf keinen Fall beschritten werden.
Wir waren gestern mit einem Zwangsvollstrecker in der Wohnung und haben Fotos sowie Videos gemacht.
Schmuck und auch persönliche Unterlagen wie Geburtsurkunden wurden in einem Umzugskarton geräumt und von dem Herrn mitgenommen.
Wir müssen die Wohnung sauber bekommen. Das stinkt dort wirklich... die arme Nachbarn... und die Seuchen werden nicht länger auf sich warten.
Hallo, wie schaut's denn aus wenn der vermieter sein vermieterpfandrecht an noch Verwertbarem geltend macht und dies dem Schuldner gegenüber konkret erklärt; inzwischen dürfte doch der RA wieder zurück sein;
Sorry, hab Deinen Link erst nachträglich geöffnet (richtet sich an FordPerfekt)
hier steht was von vier Wochen. Die Einlagerung muß ja auch bezahlt werden! https://www.mietrecht.org/kuendigung/zwangsraeumung-berliner-modell/#:~:text=Nur%20Bewegliche%20Sachen%2C%20an%20deren,4%20ZPO.
Das mit den 4 Wochen habe ich auch gelesen und selbst das finde ich schon zu viel.
Ich möchte nur bisschen die Nachbarn in dem Haus vorwarnen und auch informieren.
Warte einfach bis der Anwalt wieder aus dem Urlaub zurück ist. So lange wird der ja nicht weg sein. Sonst müsstest du einen Vertreter fragen.
Auf jeden Fall würde ich die Sachen nicht länger als nötig lagern. Das sind alles Kosten auf denen du wahrscheinlich sitzen bleibst.
Ich denke eher das sich deine Mieter aus dem Staub gemacht haben und nicht nur im Urlaub sind. Es würde mich sehr wundern wenn du von denen wieder was hören wirst.
Wenn ich mich aber aus dem Staub machen würde, dann würde ich nicht meine Unterlagen (Heiratsurkunde, Stammbuch, Geburtsurkunde,...) da lassen. Das habe ich gestern alles gefunden.
Das ist tatsächlich ungewöhnlich. Dann werden diebisch doch tatsächlich noch mal melden müssen.
Es ist eigentlich nur noch unfassbar was sich manche erlauben.
Wir wollen zumindest die Wohnung erstmal soweit leer bekommen, dass es wieder sauber ist und es keine Geruchsbelästigung oder andere Gefahren entstehen. Die Nachbarn tun mir leid und ich habe wirklich ein schlechtes Gewissen deswegen.
Keine Sorge... es ist alles rechtens.
Schlüssel haben wir bis heute von denen nicht gesehen und die Wohnung wird Zwangsgeräumt... dementsprechend Aufbewahrungspflicht.
Die Wohnung ist vermüllt, teilweise verschimmelt, Bodenbeläge fehlen, Badezimmern zerstört,... da ist es nicht mit bisschen Farbe getan. Und vermietet wird so schnell auch nichts mehr. Lieber lassen wir sie leer stehen.